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Mieter für Unkosten nachhaltig haftbar machen - geht das ?

 
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bert2006
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 18:09    Titel: Mieter für Unkosten nachhaltig haftbar machen - geht das ? Antworten mit Zitat

Hallo Leute ,

kann man einen Mieter mit dem man Probleme hatte und reichlich unkosten nachträglich so festnageln das man ggf irgendwann sämtliche Unkosten und Rückstände bekommt sobald er wieder "flüssig" ist.

Merci Bert
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Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Da hilft nur ein Verstreckbarer Titel... Wenn die Forderungen gerechtfertigt sind. Deisen Bekommt man nachdem man gültige Rechnungen und Mahnungen gestellt hat, beim Zuständigen Amtsgereicht.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:18    Titel: Re: Mieter für Unkosten nachhaltig haftbar machen - geht das Antworten mit Zitat

bert2006 hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute ,

kann man einen Mieter mit dem man Probleme hatte und reichlich unkosten nachträglich so festnageln das man ggf irgendwann sämtliche Unkosten und Rückstände bekommt sobald er wieder "flüssig" ist.

Merci Bert


Was für Unkosten? Nebenkosten??? Nur was im MV vereinbart ist. Bitte mal in den Vertrag schauen.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine UNkosten. Winken
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Es gibt keine UNkosten. Winken

Doch, UNkosten sind UNNÜTZE Kosten, und diese widerrum sind grundsätzlich nicht auf einen Mieter umlegbar. Lachen
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Yvonne hat folgendes geschrieben::
Es gibt keine UNkosten. Winken

Doch, UNkosten sind UNNÜTZE Kosten, und diese widerrum sind grundsätzlich nicht auf einen Mieter umlegbar. Lachen



Ein Wortspiel, Bert meinte sicherlich Nebenkosten !! Smilie Smilie Smilie
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Unkosten könnten z.B. Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Gebühren der Zwangsräumung und (vergeblichen) Zwangsvollstreckung usw sein. Es sind zwar KOSTEN, aber weil eigentlich unnötig, kann man es durchaus auch UN-Kosten nennen.
Wenn diese Forderungen tituliert sind, kann man 30 Jahre lang pfänden und vollstrecken.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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bert2006
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
Unkosten könnten z.B. Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Gebühren der Zwangsräumung und (vergeblichen) Zwangsvollstreckung usw sein. Es sind zwar KOSTEN, aber weil eigentlich unnötig, kann man es durchaus auch UN-Kosten nennen.
Wenn diese Forderungen tituliert sind, kann man 30 Jahre lang pfänden und vollstrecken.
MfG
Lucky


servus lucky,

genau um sowas dreht es sich.

schön das es neben mietzecken einigezeit später auch vermirtzecken geben kann ................ das entschädigt für den vergangenen ärger. Sehr böse

cu bert
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