Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - wann zahlt risiko-lebendversicherung ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

wann zahlt risiko-lebendversicherung ?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 16.06.05, 20:41    Titel: wann zahlt risiko-lebendversicherung ? Antworten mit Zitat

Zahlt eine Risiko-lebens-versicherung nur bei Unfall-tod oder auch nach krankheiten, etc...?
Nach oben
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 20:50    Titel: Re: wann zahlt risiko-lebendversicherung ? Antworten mit Zitat

wunderglaube hat folgendes geschrieben::
Zahlt eine Risiko-lebens-versicherung nur bei Unfall-tod oder auch nach krankheiten, etc...?

Üblicherweise bei beidem.
Genaueres erfahren Sie durch Lesen Ihrer Versicherungspolice und -bedingungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 16.06.05, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Auf was muß ich beim abschluss achten ? ich wiege auch über 100 kg, kann das zur ablehnung führen und ist es ratsam erst eine versicherung abzuschließen & dann, sich gründlich untersuchen zu lassen ? Ich habe angst das ich evt. doch krank sein könnte(keine anhaltspunkte, aber lange nicht beim arzt)....

danke für ihren rat...
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 16.06.05, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

zusatz: ich bin am abnehmen und werde sicherlich fallst es mal zu einer leistung kommt
abgenommen haben. meine sorgen beziehen sich nur auf die unetrlagen des arztes. wenn ich/bzw. familienmitgleider z.b in 15. jahren die leistung beantragen udn in den unterlagen steht ich habe kurz nach abschlus mehr gewogen wie im vertrag...was dann ? nehme an, in einfachen arzt-unterlagen ist das durchaus vermerkt...
Nach oben
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

wunderglaube hat folgendes geschrieben::
Auf was muß ich beim abschluss achten ? ich wiege auch über 100 kg, kann das zur ablehnung führen und ist es ratsam erst eine versicherung abzuschließen & dann, sich gründlich untersuchen zu lassen ? Ich habe angst das ich evt. doch krank sein könnte(keine anhaltspunkte, aber lange nicht beim arzt)....

Das hängt ganz entscheidend von den folgenden Gesichtspunkten ab:
- den Annahmebedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft
- Ihren bisherigen Vorerkrankungen (vorvertragliche Anzeigepflicht)
- der gewünschten Versicherungssumme
- Ihrer Körpergrösse (100 kg müssen ja kein Übergewicht sein, wenn Sie zum Beispiel 2,10 Meter gross sind)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

leider bin ich nur 1,75 groß. wenn ich jetzt aber einen zuschlag zahle und dann abnehme, kann man den ja siche rnicht mehr zurücknehmen, oder ? bitte ich um antworten auf meine fragen in zusatz...möchte keinen fehler machen.
Nach oben
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

wunderglaube hat folgendes geschrieben::
zusatz: ich bin am abnehmen und werde sicherlich fallst es mal zu einer leistung kommt
abgenommen haben. meine sorgen beziehen sich nur auf die unetrlagen des arztes. wenn ich/bzw. familienmitgleider z.b in 15. jahren die leistung beantragen udn in den unterlagen steht ich habe kurz nach abschlus mehr gewogen wie im vertrag...was dann ? nehme an, in einfachen arzt-unterlagen ist das durchaus vermerkt...

Das wäre eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht = arglistige Täuschung oder auch Betrug.
Wenn Sie so etwas vorhaben sollten, schliessen Sie besser erst keine Lebensversicherung ab.
Die Versicherungsbeiträge können Sie sich getrost sparen und in einen Gulli Ihrer Wahl werfen ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Also erst abnehmen oder wie ist das gemeint ? ich meine wenn ich heute eine abschließe und in 1-2 wochen stellt der arzt etwas fest, ist doch kein betrug oder ?
Nach oben
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

wunderglaube hat folgendes geschrieben::
Also erst abnehmen oder wie ist das gemeint ? ich meine wenn ich heute eine abschließe und in 1-2 wochen stellt der arzt etwas fest, ist doch kein betrug oder ?

Doch, denn Sie wissen ja heute bereits um den Sachverhalt und schieben den Arztbesuch nur auf, weil Sie vorher noch schnell eine Lebensversicherung abschliessen wollen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Risikolebensversicherung stark übergewichtig sind, werden Sie je nach Gesellschaft entweder abgelehnt oder Sie müssen einen Risikozuschlag bezahlen.
Wenn Sie im zweiten Fall während der Laufzeit der Versicherung gravierend abnehmen, können Sie mit der Versicherung jederzeit über eine Reduzierung oder den Wegfall des Risikozuschlages verhandeln.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

moment mal, ich habe keinen anlass zu glauben da sich krank bin. fühle mich 100 % fit !

im november plane ich jedoch einen längeren urlaub und demnächst eine gründliche untersuchung diesbezüglich. die versicherung will ich noch nächste woche machen, weil ich dann urlaub habe. kann das probleme bereiten im ernstfall (siehe vorige frage)? außerdem nehem ich auch stetig ab und habe in 3-4 wochen sicher schon unter 100 kg, etc...

ich habe angst, das es eben als betrug ausgelegt wird wenn ein paar wochen nach abschluß etwas gefunden werden würde...von was ich aber auf keinen fall ausgehe, da ich noch vorhabe ein paar jahre glücklich im ausland zu verbringen !
Nach oben
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dann machen Sie doch am besten folgendes:
Wählen Sie eine Lebensversicherung Ihres Vertrauens aus und stellen Sie einen Antrag.
Seien Sie bei allen Angaben (insbesondere bei den Gesundheitsfragen) unbedingt absolut ehrlich (= wahrheitsgemäss und vollständig).
Warten Sie dann einfach ab, was die Versicherungsgesellschaft zu Ihrem Antrag sagt ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

hmm...eine ablehung bedeutet nie mehr eine versicherung bei derjenigen gesellschaft ? wenn ich jetzt weiß, das ich in 4 wochen (vor dem ersten arzt-besuch)so und soviel wiege, kann ich das nicht eintragen ?

außerdem was ist wenn ich nach abschluß in den nächsten jahren zunehme ? jetzt will ich schlank werden , aber was kommen wird kann ich nicht ahnen....

mein hauptproblem ist aber vorwiegend, was passiert wenn jetzt wirklich etwas festgestellt würde, wie z.b . bluthochdruck. das liegt ja in den akten. in 10. jahren oder wann auch immer sterbe ich am herzinfarkt . macht das meinen angehörigen streß ?

oder sollte ich jetzt irgendetwas finden, was dann ?

wie gesagt, ich fühle mich fit und weiß auch, das ich bald schlank bin.
Nach oben
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

wunderglaube hat folgendes geschrieben::
wie gesagt, ich fühle mich fit und weiß auch, das ich bald schlank bin.

Dann stellen Sie doch einen Antrag.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

aber was ist wenn jetzt doch etwas gefunden würde ? gibt es eine zeit nach abschluß die kritisch ist ?
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.