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Wenn Ihnen das Mietrecht nicht passen, dann lassen Sie die Vermieterei eben.
Ich befinde mich selbst auf Vermieterseite, und mir geht das ständige Gejammere hier im Forum auf die Nerven. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
In der Tat liegt hier keine Verjährung vor. Mit der geschuldeten Zahlungen ist der Mieter im Verzug. Zu keiner Zeit hat der VM auf diese Zahlungsanforderung verzichtet und der Mieter davon nicht ausgehen konnte. Entscheidend für die Verjährung bzw. auch Verwirkung ist, dass vor verspäteter Geltendmachung der Eindruck erweckt wird, der Berechtigte wolle sein Recht (Forderungen) nicht mehr ausüben. (Siehe BGH WM 84, 127)
Das sogenannte Zeitmoment der Verwirkung reicht für den Rechtsverlust des Vermieters alleine nicht aus, es muss also noch das sogenannte Umstandsmoment hinzukommen. Das bedeutet, das neben dem zeitlichen Ablauf Umstände erkennbar sein müssen, die beim Mieter das Vertrauen gesetzt haben, der Vermieter werde eine bestimmte Forderung nicht mehr geltend machen.
Wenn man sich anschaut was die Berliner MieterGemeinschaft e.V. sonst noch so absondert, würde ich den Beitrag nicht mit geltendem Recht gleichsetzen, sondern ihn als Meinungsäußerung einer (einseitigen) Interessenvertretung ansehen.
Ja, ich weiß.
Wollte das auch nicht als "gegebenes Recht" posten. War nur etwas, daß ich "auf die schnelle" gefunden hatte, deshalb auch keine Meinung dazu sondern lediglich der link.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 17.06.05, 09:23 Titel:
Bei solchen Fragen muß man an der Mündigkeit macher Mieter zweifeln. Jetzt ist auch verständlich warum der Wohnungsbau in D immer weiter zurück geht.
Hierzu hätte ich nochmal eine kleine Zusatzfrage:
Wie sieht es aus, wenn der VM die nicht geleistete Kaution über mehrere Jahre nicht anmahnt. Nun kommt es zu Missstimmungen zwischen M und VM aus anderen Gründen. Daraufhin geht der VM zum Anwalt und dieser fordert nun die ausstehende Kaution, natürlich nicht ohne seine eigenen Kosten wegen Verzuges noch drauf zu packen.
Nun ist die Frage, Verzug liegt wohl vor. Jedoch wurde dieser Zustand seit langer Zeit so hingenommen. Können nun die Anwaltskosten dem M aufgebürdet werden, oder wäre nicht doch hier der VM zunächst angehalten, aus Schadensminderungsgesichtspunkten nochmal selbst die Kaution anzumahnen?
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