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Wie sieht die Rechtslage für Mieter (A) und Vermieter (B) aus, wenn B infolge offener Mietrückstände gegenüber A ein Pfandrecht auf Mobiliar ausüben möchte, welches nicht A gehört, sonderm einem WG Mitbewohner? Der Mietvertrag besteht nur zwischen A und B.
Im Mietvertrag mit mehreren Mietern steht üblicherweise die selbstschuldnerische Haftung, d.h. daß alle Mieter für die Zahlung gesamtschuldnerisch zuständig sind. Der Vermieter kann sich somit aussuchen, gegen wen er vollstreckt. Das Vermieterpfandrecht ist selbstverständlich auch dadurch abgedeckt.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Der Mietvertrag besteht aber nur zwischen A und B, WG Mitbewohner ist nicht im Mietvertrag eingetragen. Besteht dann nicht nur eine Haftung für A allein?
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