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Offene Mietforderungen

 
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Vercento
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 09:13    Titel: Offene Mietforderungen Antworten mit Zitat

Wie sieht die Rechtslage für Mieter (A) und Vermieter (B) aus, wenn B infolge offener Mietrückstände gegenüber A ein Pfandrecht auf Mobiliar ausüben möchte, welches nicht A gehört, sonderm einem WG Mitbewohner? Der Mietvertrag besteht nur zwischen A und B.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hat B meiner Meinung nach Pech gehabt. A sollte aber nachweisen das es nicht sein mobilar ist. Dann muss B es auch wieder herausrücken.
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Vercento
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

A kann an Hand von Rechnungen belegen, daß das Mobiliar nicht ihm gehört. Ist das ausreichend?
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Im Mietvertrag mit mehreren Mietern steht üblicherweise die selbstschuldnerische Haftung, d.h. daß alle Mieter für die Zahlung gesamtschuldnerisch zuständig sind. Der Vermieter kann sich somit aussuchen, gegen wen er vollstreckt. Das Vermieterpfandrecht ist selbstverständlich auch dadurch abgedeckt.
MfG
Lucky
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Vercento
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mietvertrag besteht aber nur zwischen A und B, WG Mitbewohner ist nicht im Mietvertrag eingetragen. Besteht dann nicht nur eine Haftung für A allein?
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