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Kein Mietvertrag unterschrieben nur Zusage gemacht. Zahlen ?

 
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hades_1983
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 04:12    Titel: Kein Mietvertrag unterschrieben nur Zusage gemacht. Zahlen ? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab ein Problem.

Ich habe einem "guten" Freund zugesagt das ich in seine Wohnung einziehe sobald ich Arbeit habe. Jetzt hat sich herausgestellt das ich mir die Wohnung nicht leisten kann da es zu wenig Lohn gibt.

Er hatte die Wohnung schon gekündigt und eine Frist von 3 Monaten Kündigungsfrist eingehalten. Er hat mit dem Vermieter ausgemacht (mündlich) das er jeden Monat nun die Miete bezahlt und wenn ich dann einziehe das ganze direkt innerhalb von einem Monat geschieht. Jetzt habe ich die Wohnung nicht genommen und er muss nun angeblich 3 Monate Kündigungsfrist erneut einhalten.

Er hat mir nun mit dem Anwalt gedroht das ich diese 3 Monatsmieten (warm) voll zu bezahlen habe obwohl ich dort gar nicht hingezogen bin. Weder habe ich etwas unterschrieben noch habe ich jemals mit dem Vermieter gesprochen.

Er hat mir nun eine aussergerichtliche Einigung angeboten. So muss ich 1200 € bezahlen anstatt knapp 2000 € wenn er es komplett einfordern würde.

Er hat mir mit dem Anwalt gedroht wenn ich es nicht bezahlen werde.

Muss ich mir Sorgen machen das ich da nicht herauskomme ???
Muss ich das bezahlen und sollte besser die aussergerichtliche Einigung akzeptieren ???

Bitte dringend hilfe. Frist läuft in 4 Tagen ab !!!

MFG hades
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 05:55    Titel: Antworten mit Zitat

Cool bleiben und weiter drohen lassen.

Gruss det11
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

Weder habe ich etwas unterschrieben noch habe ich jemals mit dem Vermieter gesprochen.
-------------------------------------
Einen Mietvertrag kann man nur mit dem Vermieter schließen.
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hades_1983
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

also hat der Kläger rechtlich keine chance das Geld vom Beklagten einzufordern?

Kann der Beklagte die schreiben einfach ignorieren, mit ruhigem Gewissen ?

Selbst wenn der Kläger vor Gericht oder sonstiges geht hat er keine Chance ?

Dringend Hilfe.

Dankeschön mfg hades
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

also hat der Kläger rechtlich keine chance das Geld vom Beklagten einzufordern?

nein, hat er meiner meinung nach nicht

Kann der Beklagte die schreiben einfach ignorieren, mit ruhigem Gewissen ?

ich würde sie ignorieren

Selbst wenn der Kläger vor Gericht oder sonstiges geht hat er keine Chance ?

Was sollte der Richter urteilen ?
Denken Sie mal nach : Kennen Sie überhaupt den Vermieter ? Haben Sie etwas unterschrieben ?

Gruss det11
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hades_1983
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Falls es ein Missverständnis gegeben hat:

Nicht der Vermieter klagt gegen den Beklagten.

Derjenige der in der Wohnung war und jetzt angeblich wieder 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss.

Kläger : Mieter der Wohnung

Beklagter : Wollte die Wohnung mieten, konnte finanziell jedoch dann nicht mehr.

Kann der Richter nicht sagen: Es wurde eine mündliche Vereinbarung getroffen die nicht von dem Beklagten eingehalten wurde und deshalb ist eine Entschädigung in der Höhe X an den Kläger zu bezahlen.
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Woher wissen Sie, dass der Vermieter Sie als Mieter genommen hätte ?

Es wär ja noch toller, da könnte ich als Mieter jeden verklagen wollen, der Interesse an meiner gemieteten Wohnung hat, weil der sie dann nicht mieten will.

Der Nochmieter will wohl seine finanzielle Doppelbelastung etwas mindern.

Bleiben Sie cool, da passiert nix.

Gruss det11
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der noch Mieter hat vermutlich die Möglichkeit erhalten eher als die 3 Monate aus dem Mietvertrag entlassen zu werden wenn er einen Nachmieter bringt und dieser den Mietvertrag unterschreibt. Erst dann ist er aus dem Mietvertrag raus.

Jetzt ergibt sich die Frage hat er Ansprüche gegenüber den Interessenten. Hier käme es meiner Meinung nach an was genau Inhalt der Zusage war und wie beweisbar ist dies. Es besteht ja auch die Möglichkeit das der Interessent interesse hätte und der VM diesen aber ablehnt, dann hätte der noch Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Interessenten.
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
...dann hätte der noch Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Interessenten.


Der Mieter hat auch so keinen Anspruch auf Entschädigung durch den Interessenten.
Der Interessent hat nie mit dem Vermieter gesprochen, da ist nicht mal ansatzweise sowas wie ein Vertrag zustandegekommen.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Weder habe ich etwas unterschrieben noch habe ich jemals mit dem Vermieter gesprochen.
-------------------------------------
Einen Mietvertrag kann man nur mit dem Vermieter schließen.



Einen mündlcihen Vertrag über die Übernahme einer Wohnung kann man aber problemlos auch mit dem Mieter schließen.

Die Frage dürfte eher sein, ob man der "Zusage" einen Rechtsbindungswillen zuerkennen will und wenn ja, welchen nhalt genau man anerkennt.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:54    Titel: Re: Kein Mietvertrag unterschrieben nur Zusage gemacht. Zahl Antworten mit Zitat

hades_1983 hat folgendes geschrieben::
.... Ich habe einem "guten" Freund zugesagt, dass ......

Sie haben einen Freund verloren - und das ist auch alles. Selbst wenn Sie "Wort halten" möchten und die Wohnung als Nachmieter anmieten möchten, so wird Sie der Vermieter wohl als (Nach-) Mieter kaum akzepieren, da Sie sich ja nach Ihren eigenen Worten "die Miete gar nicht leisten können". Ihr Ex-Freund müsste also dann den Vermieter verklagen, was ebenso erfolglos sein dürfte.
MfG
Lucky
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Sandra71
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Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 349

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::

Einen mündlcihen Vertrag über die Übernahme einer Wohnung kann man aber problemlos auch mit dem Mieter schließen.


Nö, kann man nicht! Da der (Vor)Mieter nicht der Besitzer der Wohnung ist, hat er diesbezüglich auch keine Entscheidungen zu treffen...ergo ist hier kein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Für den ehemaligen Mieter sehe ich hier keine Chance, etwas einzuklagen.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Sandra71 hat folgendes geschrieben::

Nö, kann man nicht!

Natürlich kann man. Questionable hat recht. Der genaue Inhalt der Vereinbarung, der Rechtsbindungswille sowie die Kausalität für einen Schaden (sprich ob auch tatsächlich ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Beklagtem zustande gekommen wäre) sind dann Beweisfragen.

Sandra71 hat folgendes geschrieben::

Da der (Vor)Mieter nicht der Besitzer der Wohnung ist

Räusper. Es hat zwar nichts mit der Sache zu tun, aber natürlich ist der Mieter Besitzer der Wohnung. Nur nicht Eigentümer.

Sandra71 hat folgendes geschrieben::

hat er diesbezüglich auch keine Entscheidungen zu treffen...ergo ist hier kein mündlicher Vertrag zustande gekommen.

Verstehe ich nicht. Es herrscht Vertragsfreiheit, ich kann - fast - alles vereinbaren, was ich will. Der Mieter geht ja keinen Vertrag zu Lasten des Vermieters ein, sondern der Beklagte verpflichtet sich lediglich gegenüber dem Mieter.

Sandra71 hat folgendes geschrieben::

Für den ehemaligen Mieter sehe ich hier keine Chance, etwas einzuklagen.

Das mag sein. Entscheidend dürfte aber die Beweisbarkeit sein.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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