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Bedeutet ein Anerkenntnisurteil, daß die Klage berechtigt ist oder heißt das auch, daß der Beklagte bis dahin die Kosten zahlt?
Das bedeutet, dass der Beklagte die Forderung des Klägers anerkannt hat.
Daraus folgt meist auch, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.06.05, 15:17 Titel:
biggi33 hat folgendes geschrieben::
Nach dem Anerkenntnisurteil ging die Klage weiter und wird verloren werden, das heißt, ich muss dann die Gesamtkosten tragen?
1. Was ging wie nach dem Anerkenntnisurteil weiter? Ein Anerkenntnisurteil *beendet* das streitige Verfahren. Es sei denn, es war nur ein Teilanerkenntnis.
2. Sind Sie Kläger oder Beklagter? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Meine Tochter und ich sind Kläger, es ging um Auskunftserteilung und Herausgabe von Wertsachen, die die Beklagte sich angeeignet hatte.
Wenn wir schon alles bezahlen müssen, spielt es eine Rolle ob die Klage von uns beiden in Auftrag gegeben wurde und verdoppelt sich somit die Kostenrechnung?
Meine Tochter und ich sind Kläger, es ging um Auskunftserteilung und Herausgabe von Wertsachen, die die Beklagte sich angeeignet hatte.
Wenn wir schon alles bezahlen müssen, spielt es eine Rolle ob die Klage von uns beiden in Auftrag gegeben wurde und verdoppelt sich somit die Kostenrechnung?
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Daraus folgt meist auch, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
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