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Anerkenntnisurteil

 
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 06:04    Titel: Anerkenntnisurteil Antworten mit Zitat

Bedeutet ein Anerkenntnisurteil, daß die Klage berechtigt ist oder heißt das auch, daß der Beklagte bis dahin die Kosten zahlt?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 12:04    Titel: Re: Anerkenntnisurteil Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Bedeutet ein Anerkenntnisurteil, daß die Klage berechtigt ist oder heißt das auch, daß der Beklagte bis dahin die Kosten zahlt?

Das bedeutet, dass der Beklagte die Forderung des Klägers anerkannt hat.
Daraus folgt meist auch, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Anerkenntnisurteil ging die Klage weiter und wird verloren werden, das heißt, ich muss dann die Gesamtkosten tragen?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Nach dem Anerkenntnisurteil ging die Klage weiter und wird verloren werden, das heißt, ich muss dann die Gesamtkosten tragen?


1. Was ging wie nach dem Anerkenntnisurteil weiter? Ein Anerkenntnisurteil *beendet* das streitige Verfahren. Es sei denn, es war nur ein Teilanerkenntnis.

2. Sind Sie Kläger oder Beklagter?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Tochter und ich sind Kläger, es ging um Auskunftserteilung und Herausgabe von Wertsachen, die die Beklagte sich angeeignet hatte.
Wenn wir schon alles bezahlen müssen, spielt es eine Rolle ob die Klage von uns beiden in Auftrag gegeben wurde und verdoppelt sich somit die Kostenrechnung?
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Meine Tochter und ich sind Kläger, es ging um Auskunftserteilung und Herausgabe von Wertsachen, die die Beklagte sich angeeignet hatte.
Wenn wir schon alles bezahlen müssen, spielt es eine Rolle ob die Klage von uns beiden in Auftrag gegeben wurde und verdoppelt sich somit die Kostenrechnung?


nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Daraus folgt meist auch, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 07:24    Titel: Zwei Kläger (Mutter und Tochter) eine Klage, Antworten mit Zitat

die gleiche Angelegenheit, sind die Kosten die gleichen, als würde nur einer klagen?
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