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jakebl. Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.06.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 22.06.05, 13:08 Titel: Diebstahl einer verliehenen Sache (Fahrrad); wer haftet? |
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Moin,
nutze dieses Forum, nachdem ich schon lange "Gastleser" bin, auch einmal um einen Fall zur Diskussion zu stellen.
Es geht um ein Fahrrad, welches per Leihempfangsschein) einem Dritten zur freien Verfügung überlassen wurde. Lt. dieser Erklärung hat der Nutzer das Fahrrad u.a. vor Verlust zu schützen. Auf einen möglichen Schadensersatzanspruch, sofern diese Verpflichtung nicht eingehalten wird, wurde hingewiesen.
Nun wurde das Fahrrad geklaut. Eine polizeiliche Anzeige wurde aufgenommen und es ist auch dokumentiert, dass das Fahrrad ordnungsgemäß verschlossen wurde.
Meine Frage ist nun, welche Versicherung haftet unter Umständen, bzw. ist der Entleiher eventuell schadensersatzpflichtig? Zahlt u.U. auch die Hausratversicherung des Entleihers, sofern diese Versicherung Fahrraddiebstahl mit abdeckt.
Sicherlich kein alltäglicher Fall - aber es soll ja auch nicht immer zu leicht sein
Viele Grüße,
Stephan |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 22.06.05, 14:59 Titel: |
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Geliehene Sachen sind vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht ausgeschlossen. Der Dritte müsste Ihnen das Geld also aus eigener Tasche zurückzahlen.
Die Hausratversicherung greift immer bei Einbruch-Diebstahl. Sie können einen Fahrrad aber auch gesondert gegen einfachen Diebstahl versichern. Dies ist eine Zusatzklausel im Vertrag. Nun müsste man die genauen Bedingungen kennen, manche Versicherer lassen da nur bestimmte Uhrzeiten zu, in denen das Fahrrad versichert ist. Einfach mal in Ihrem Vertrag nachschauen. Ausbezahlt wird bis zur Höchstentschädigungsgrenze, die individuell zu wählen ist. Belege für den Wert des Fahrrades sind der Fahrrad-Pass, eventuelle Fotos, Rechnungen vom Kauf. Diese müssten dann im Versicherungsfall mit eingereicht werden. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Hamster FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 377
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Verfasst am: 22.06.05, 15:19 Titel: |
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| In Gebrauch sag ich nur @ihuehn. |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 22.06.05, 15:41 Titel: |
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| Hamster hat folgendes geschrieben:: | | In Gebrauch sag ich nur @ihuehn. |
??? _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 22.06.05, 18:22 Titel: |
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jaja, in gebrauch
heisst: das fahrrad ist auch während der "ausschlusszeiten" (i.d.r. zwischen 22-6 h) versichert, wenn es sich "in gebrauch" befand.
also, man fährt z.b. abends nach 22 uhr zu muttern um ihr ins bett zu helfen, ne halbe stunde später möchte man wieder nach hause fahren, aber das rad ist weg, vor der ahsutür weggestohlen, obwohl man es doch extra angekettet hat. der gebrauch des rades (hin- und wieder zurückfahren in zeitlich nahem abstand) ist noch nicht abgeschlossen, damit auch versicherungschutz...
aber, ob das hier zutrifft lässt sich nicht sagen.... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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jheeren Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.06.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 22.06.05, 18:27 Titel: |
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Also, dass die Haftpflicht geliehene Sachen generell ausschließt ist FALSCH!!!
Es gibt genügend Versicherer die diese Schäden inzwischen mitversichert haben. Ist allerdings nicht die Regel.
Wenn es sich um eine kostenfreie Leihgabe handelt, sollte die Hausratversicherung eigentlich zahlen, da es sich um einen gerechtigten Nutzer handelte, sofern die Klausel Fahrraddiebstahl mitabgeschlossen wurde und es vor 6 Uhr weiderbenutzt werden sollte. Wichtig auf jeden Fall Kaufbeleg, Registrierungsnummer oder Foto von VN auf dem Fahrrad vorlegen, sonst wird es schwierig. |
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jakebl. Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.06.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 23.06.05, 08:41 Titel: |
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Vielen Dank für die Antworten! Es handelt sich um eine unentgeltliche Leihe und von daher gehe ich davon aus, dass die Hausrat, sofern ein Diebstahl mitversichert ist, eintreten wird.
Ich werde jedoch berichten! Wünsche noch sonnige Stunden  |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 23.06.05, 10:08 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | jaja, in gebrauch
heisst: das fahrrad ist auch während der "ausschlusszeiten" (i.d.r. zwischen 22-6 h) versichert, wenn es sich "in gebrauch" befand.
also, man fährt z.b. abends nach 22 uhr zu muttern um ihr ins bett zu helfen, ne halbe stunde später möchte man wieder nach hause fahren, aber das rad ist weg, vor der ahsutür weggestohlen, obwohl man es doch extra angekettet hat. der gebrauch des rades (hin- und wieder zurückfahren in zeitlich nahem abstand) ist noch nicht abgeschlossen, damit auch versicherungschutz...
aber, ob das hier zutrifft lässt sich nicht sagen.... |
Bei den mir vorliegenden Bedingungen ist das Fahrrad unabhängig von Uhrzeiten und Gebrauch 24h am Tag versichert, solange es abgeschlossen ist... Ist aber leider nicht bei allen der Fall  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Hamster FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 377
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Verfasst am: 23.06.05, 10:11 Titel: |
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| ihuehn hat folgendes geschrieben:: |
Bei den mir vorliegenden Bedingungen ist das Fahrrad unabhängig von Uhrzeiten und Gebrauch 24h am Tag versichert, solange es abgeschlossen ist... Ist aber leider nicht bei allen der Fall  |
Ist das noch ne Hausrat, oder schon ne spezielle Diebstahlversicherung für Fahrräder ?
@ Talla, schönes Beispiel, bei uns wars in der Ausbildung immer der Kneipenbesuch. |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 23.06.05, 10:30 Titel: |
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...ganz normal Hausrat mit Fahrraddiebstahl-Klausel- nicht nur Makler können gute Verträge anbieten
edit: den Kneipenbesuch kenne ich auch  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 25.06.05, 23:48 Titel: |
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[quote="ihuehn"]nicht nur Makler können gute Verträge anbieten
Hey ihuehn, ich hab doch gar nichts gesagt, oder ist Hamster jetzt Makler?
Schönes Wochenende an ALLE, egal welcher Richtung
Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 27.06.05, 16:00 Titel: |
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Ich blick hier durch diese ganzen Makler und Vertreter usw. nicht mehr durch, sorry  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 27.06.05, 22:34 Titel: |
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Hallo Ihuehn, spielt keine Rolle was wir sind, hauptsache die Antwort hilft.
Ich bin jedenfalls Makler nach §93 HGB. Sachverstand gibt es in allen Berufszweigen. Ich prüfe z. B. regelmäßig AZUBIS einer Versicherung aus Koblenz, die sich die Beamten auf Ihre Fahnen geschrieben hat. Die ist zwar im Geschäft nicht gerade mein Partner aber macht in der Ausbidung zum Versicherungskaufmann eine gute Nummer. Alle anderen sagen dir sicher gern was sie sind.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 28.06.05, 15:05 Titel: |
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| Thom hat folgendes geschrieben:: | | Hallo Ihuehn, spielt keine Rolle was wir sind, hauptsache die Antwort hilft. |
Genauso sehe ich das auch. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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