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recht.de :: Thema anzeigen - Diebstahl einer verliehenen Sache (Fahrrad); wer haftet?
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Diebstahl einer verliehenen Sache (Fahrrad); wer haftet?

 
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jakebl.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 13:08    Titel: Diebstahl einer verliehenen Sache (Fahrrad); wer haftet? Antworten mit Zitat

Moin,

nutze dieses Forum, nachdem ich schon lange "Gastleser" bin, auch einmal um einen Fall zur Diskussion zu stellen.

Es geht um ein Fahrrad, welches per Leihempfangsschein) einem Dritten zur freien Verfügung überlassen wurde. Lt. dieser Erklärung hat der Nutzer das Fahrrad u.a. vor Verlust zu schützen. Auf einen möglichen Schadensersatzanspruch, sofern diese Verpflichtung nicht eingehalten wird, wurde hingewiesen.

Nun wurde das Fahrrad geklaut. Eine polizeiliche Anzeige wurde aufgenommen und es ist auch dokumentiert, dass das Fahrrad ordnungsgemäß verschlossen wurde.

Meine Frage ist nun, welche Versicherung haftet unter Umständen, bzw. ist der Entleiher eventuell schadensersatzpflichtig? Zahlt u.U. auch die Hausratversicherung des Entleihers, sofern diese Versicherung Fahrraddiebstahl mit abdeckt.

Sicherlich kein alltäglicher Fall - aber es soll ja auch nicht immer zu leicht sein Smilie

Viele Grüße,

Stephan
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Geliehene Sachen sind vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht ausgeschlossen. Der Dritte müsste Ihnen das Geld also aus eigener Tasche zurückzahlen.

Die Hausratversicherung greift immer bei Einbruch-Diebstahl. Sie können einen Fahrrad aber auch gesondert gegen einfachen Diebstahl versichern. Dies ist eine Zusatzklausel im Vertrag. Nun müsste man die genauen Bedingungen kennen, manche Versicherer lassen da nur bestimmte Uhrzeiten zu, in denen das Fahrrad versichert ist. Einfach mal in Ihrem Vertrag nachschauen. Ausbezahlt wird bis zur Höchstentschädigungsgrenze, die individuell zu wählen ist. Belege für den Wert des Fahrrades sind der Fahrrad-Pass, eventuelle Fotos, Rechnungen vom Kauf. Diese müssten dann im Versicherungsfall mit eingereicht werden.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

In Gebrauch sag ich nur @ihuehn.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
In Gebrauch sag ich nur @ihuehn.


???
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

jaja, in gebrauch Winken

heisst: das fahrrad ist auch während der "ausschlusszeiten" (i.d.r. zwischen 22-6 h) versichert, wenn es sich "in gebrauch" befand.

also, man fährt z.b. abends nach 22 uhr zu muttern um ihr ins bett zu helfen, ne halbe stunde später möchte man wieder nach hause fahren, aber das rad ist weg, vor der ahsutür weggestohlen, obwohl man es doch extra angekettet hat. der gebrauch des rades (hin- und wieder zurückfahren in zeitlich nahem abstand) ist noch nicht abgeschlossen, damit auch versicherungschutz...

aber, ob das hier zutrifft lässt sich nicht sagen....
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jheeren
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Also, dass die Haftpflicht geliehene Sachen generell ausschließt ist FALSCH!!!
Es gibt genügend Versicherer die diese Schäden inzwischen mitversichert haben. Ist allerdings nicht die Regel.
Wenn es sich um eine kostenfreie Leihgabe handelt, sollte die Hausratversicherung eigentlich zahlen, da es sich um einen gerechtigten Nutzer handelte, sofern die Klausel Fahrraddiebstahl mitabgeschlossen wurde und es vor 6 Uhr weiderbenutzt werden sollte. Wichtig auf jeden Fall Kaufbeleg, Registrierungsnummer oder Foto von VN auf dem Fahrrad vorlegen, sonst wird es schwierig.
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jakebl.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten! Es handelt sich um eine unentgeltliche Leihe und von daher gehe ich davon aus, dass die Hausrat, sofern ein Diebstahl mitversichert ist, eintreten wird.

Ich werde jedoch berichten! Wünsche noch sonnige Stunden Winken
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
jaja, in gebrauch Winken

heisst: das fahrrad ist auch während der "ausschlusszeiten" (i.d.r. zwischen 22-6 h) versichert, wenn es sich "in gebrauch" befand.

also, man fährt z.b. abends nach 22 uhr zu muttern um ihr ins bett zu helfen, ne halbe stunde später möchte man wieder nach hause fahren, aber das rad ist weg, vor der ahsutür weggestohlen, obwohl man es doch extra angekettet hat. der gebrauch des rades (hin- und wieder zurückfahren in zeitlich nahem abstand) ist noch nicht abgeschlossen, damit auch versicherungschutz...

aber, ob das hier zutrifft lässt sich nicht sagen....


Bei den mir vorliegenden Bedingungen ist das Fahrrad unabhängig von Uhrzeiten und Gebrauch 24h am Tag versichert, solange es abgeschlossen ist... Ist aber leider nicht bei allen der Fall Winken
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::


Bei den mir vorliegenden Bedingungen ist das Fahrrad unabhängig von Uhrzeiten und Gebrauch 24h am Tag versichert, solange es abgeschlossen ist... Ist aber leider nicht bei allen der Fall Winken


Ist das noch ne Hausrat, oder schon ne spezielle Diebstahlversicherung für Fahrräder ? Sehr glücklich

@ Talla, schönes Beispiel, bei uns wars in der Ausbildung immer der Kneipenbesuch.
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

...ganz normal Hausrat mit Fahrraddiebstahl-Klausel- nicht nur Makler können gute Verträge anbieten Sehr glücklich

edit: den Kneipenbesuch kenne ich auch Winken
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="ihuehn"]nicht nur Makler können gute Verträge anbieten Sehr glücklich
Hey ihuehn, ich hab doch gar nichts gesagt, oder ist Hamster jetzt Makler? Sehr glücklich
Schönes Wochenende an ALLE, egal welcher Richtung
Thom
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich blick hier durch diese ganzen Makler und Vertreter usw. nicht mehr durch, sorry Winken
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihuehn, spielt keine Rolle was wir sind, hauptsache die Antwort hilft.
Ich bin jedenfalls Makler nach §93 HGB. Sachverstand gibt es in allen Berufszweigen. Ich prüfe z. B. regelmäßig AZUBIS einer Versicherung aus Koblenz, die sich die Beamten auf Ihre Fahnen geschrieben hat. Die ist zwar im Geschäft nicht gerade mein Partner aber macht in der Ausbidung zum Versicherungskaufmann eine gute Nummer. Alle anderen sagen dir sicher gern was sie sind.
Grüße Thom
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Thom hat folgendes geschrieben::
Hallo Ihuehn, spielt keine Rolle was wir sind, hauptsache die Antwort hilft.


Genauso sehe ich das auch.
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