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Andreas... noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 23.06.05, 11:28 Titel: Nutzung der Terasse als Parkplatz Grund zur Mietminderung ? |
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Hallo!
Also ich wäre wirklich froh wenn mir jemand bei der Frage weiterhelfen könnte.
Partei A und Partei B sind Nachbarn und teilen sich in einem Innenhof eine gemeinsamme
Terasse. Seit dem Einzug wurde von Partei B die Terasse von Partei A zugestellt mit irgendwelchen Pflanzen, dann wurde bei den übrigen Nachbarn schlechtgeredet, bis dann vor einem 3/4 Jahr das Auto von Partei B auf der gemeinsammen Terasse stand.
Trotz persönlicher Aufforderung von Partei A das Fahrzeug zu entfernen wurde dem nicht Folge gesleistet.
Inszwischen wurde der Vermieter eingeschaltet, der kann aber nichts tun weil die Wohnung von Partei B einem anderen Vermieter gehört und die Wohnung von Partei A
beiden Vermietern gehört, die leider beide zerstritten sind.
Inzwischen ist der Streit eskaliert und Partei B besteht auf dem Recht die Terasse
mitgemietet zu haben und diese auch nutzen könnte wie es ihnen beliebt.
Partei A, die bis dahin auf eine Klärung der Situation durch den eigenen Vermieter gehofft haben sehen jetzt leider keinen Ausweg mehr und denken über eine
Mietminderung nach um die Sache jetzt letztendlich zu beschleunigen.
Meine Fragen zu der Situation:
Ist es rechtlich überhaupt erlaubt aus einer Terasse über Nacht einen Parkplatz zu machen?
Ist eine Mietminderung möglich und wie hoch sollte sie ausfallen?
Was würden Sie empfehlen?
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe! Die Sache ist leider sehr ernst geworden!
Gruß Andreas... |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 23.06.05, 12:44 Titel: |
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Partei B hat Terrasse mitgemietet?
Partei A ?
Was steht im Mietvertrag über die Nutzung?
Terasse oder Parkplatz. |
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Andreas... noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 23.06.05, 14:50 Titel: |
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Beide Parteien teilen sich die Terasse. Haben also beide die Terasse mit angemietet.
Partei B steht mit dem Auto auf dem Teil von Partei A.
Die Vermieter geben auch Partei A Recht- tun nur leider nichts geben Mieter B.
Leider steht bei Partei A nichts von der Terassenreglung im Mietvertrag. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.06.05, 14:59 Titel: |
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Stellen Sie doch einfach ein paar große Blümenkübel auf Ihre Hälfte, so daß dort nicht mehr geparkt werden kann. |
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Hogwarts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 899 Wohnort: Lummerland
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Verfasst am: 23.06.05, 15:01 Titel: |
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Hallo,
warum stelltst Du auch nicht Blumenkübel auf. Oder stellst deine Gartenmöbel auf? Es wird zwar streit geben. Warum nicht? Oder stelle die Pflanzenkübel vom nachbarn daneben und parke auch da.
Es ist zwar Provokant und wird ärger geben, aber Gericht und Polizeit wird ewig dauern. |
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Andreas... noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 24.06.05, 15:18 Titel: |
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Ich wollte den Streit nicht eskalieren lassen und habe bis jetzt immer auf eine friedliche Lösung durch den Vermieters gewartet.
Nur habe ich einen Anspruch auf Mietminderung oder nicht! Das ist wichtig für mich!  |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 24.06.05, 15:23 Titel: |
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Andreas... hat folgendes geschrieben:: | Nur habe ich einen Anspruch auf Mietminderung oder nicht! Das ist wichtig für mich!  |
Nein, Sie haben keinen Mietminderungsanspruch gegenüber Ihrem Vermieter, sondern nur einen zivilrechtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch gegenüber dem auf Ihrer Terrasse parkenden Nachbarn. |
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siggi11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 24.06.05, 15:54 Titel: |
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da wäre ich etwas vorsichtig!
Wenn bei A nichts über die Nutzung einer Terasse im Mietvertrag steht, hat er auch keinen Anspruch darauf. Ich weiß nicht, ob hier Gewohnheitsrecht eine Rolle spielt, aber ich würde meinen, der Vermieter kann mit der Terasse machen was er will, also auch sie auch ganz dem Mieter B zur Nutzung zusprechen.
Bei der Sache mit den Blumenkübeln muß man genau abwägen, ob sie die Sache lösen, oder der andere wieder mit etwas anderem provoziert, die ganze Sache eskaliert und schließlich vor Gericht landet. Dann wird das wichtigste Argument der Inhalt des Mietvertrages sein. |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 24.06.05, 18:49 Titel: |
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Andreas... hat folgendes geschrieben:: | Leider steht bei Partei A nichts von der Terassenreglung im Mietvertrag. |
Von was reden wir dann? Damit hat sich die Frage doch bereits beantwortet.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 26.06.05, 14:50 Titel: |
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Leider steht bei Partei A nichts von der Terassenreglung im Mietvertrag.
Dann würde ich mir nachträglich vom VM bestätigen lassen, dass die Hälfte der Terrasse dazu gehört. Vorher geht nichts. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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