Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gartenmitbenutzung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gartenmitbenutzung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
crazys
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 22:12    Titel: Gartenmitbenutzung Antworten mit Zitat

Hallo, hab mal ne Frage zur Gartenmitbenutzung:
Wenn im Mietvertrag eine Gartenmitbenutzung vereinbart ist und mündlich ausgemacht wurde, dass ein Teil des Gartens vom Mieter genutzt werden darf und auch ein Sandkasten aufgestellt werden darf (der andere Teil des Gartens wird vom Vermieter genutzt); wie sieht es dann aus, wenn plötzlich der Sohn des Vermieters, dem wohl auch ein Teil des Grundstückes gehört, einem plötzlich die Gartennutzung verbieten will?
Darf er das? Darf der Vermiter das?
Darf man trotzdem Sandkasten, Planschbecken, Gartenmöbel und evtl. einen Pavillon aufstellen?
Muss man, wenn man im Garten Grillen möchte, vorher um Erlaubnis bitten?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Garten nicht mitgemietet wurde und nur die Nutzung erlaubt ist kann der VM die Nutzung jederzeit wiederrufen.

Ist das zufällig ein 2 Familienhaus in dem der VM auch wohnt? Es klingt irgendwie so dannach wenn der Garten vom Mieter und VM genutzt wird. Ist das der Fall dann kann der VM ohne Angaben von Gründen kündigen, allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate. Mit anderen Worten gesagt, muckt der Mieter zu laut auf bekommt er die Kündigung. Also wenn der Mieter sich nun gegen das Streichen der Nutzung wehrt kann es sehr gut sein das der VM dann einfach kündigt. Wie gesagt Voraussetzung ist das es sich um ein 2 Familienhaus mit VM drin handelt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
crazys
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

es handelt sich um ein 3-Fam.-Haus. 2 Mieterparteien + Vermieter.
Die eine Mietpartei hat einen Balkon und keine Gartennutzung.
Im Mietvertrag steht folgendes:
§1 Mieträume: Zur Benutzung als Wohnraum werden vermietet folgende im Haus xy gelegene Räume: x Zimmer, x Küche,..., Gartenmitbenutzung (ist handschriftlich hinzugefügt)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.