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Hallo, hab mal ne Frage zur Gartenmitbenutzung:
Wenn im Mietvertrag eine Gartenmitbenutzung vereinbart ist und mündlich ausgemacht wurde, dass ein Teil des Gartens vom Mieter genutzt werden darf und auch ein Sandkasten aufgestellt werden darf (der andere Teil des Gartens wird vom Vermieter genutzt); wie sieht es dann aus, wenn plötzlich der Sohn des Vermieters, dem wohl auch ein Teil des Grundstückes gehört, einem plötzlich die Gartennutzung verbieten will?
Darf er das? Darf der Vermiter das?
Darf man trotzdem Sandkasten, Planschbecken, Gartenmöbel und evtl. einen Pavillon aufstellen?
Muss man, wenn man im Garten Grillen möchte, vorher um Erlaubnis bitten?
Wenn der Garten nicht mitgemietet wurde und nur die Nutzung erlaubt ist kann der VM die Nutzung jederzeit wiederrufen.
Ist das zufällig ein 2 Familienhaus in dem der VM auch wohnt? Es klingt irgendwie so dannach wenn der Garten vom Mieter und VM genutzt wird. Ist das der Fall dann kann der VM ohne Angaben von Gründen kündigen, allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate. Mit anderen Worten gesagt, muckt der Mieter zu laut auf bekommt er die Kündigung. Also wenn der Mieter sich nun gegen das Streichen der Nutzung wehrt kann es sehr gut sein das der VM dann einfach kündigt. Wie gesagt Voraussetzung ist das es sich um ein 2 Familienhaus mit VM drin handelt.
es handelt sich um ein 3-Fam.-Haus. 2 Mieterparteien + Vermieter.
Die eine Mietpartei hat einen Balkon und keine Gartennutzung.
Im Mietvertrag steht folgendes:
§1 Mieträume: Zur Benutzung als Wohnraum werden vermietet folgende im Haus xy gelegene Räume: x Zimmer, x Küche,..., Gartenmitbenutzung (ist handschriftlich hinzugefügt)
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