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Verfasst am: 26.06.05, 23:06 Titel: noch eine frage zur maklerprovision
hallo,
zu folgendem allgemeinen fall habe ich eine frage:
angenommen a wird durch eine anzeige im internet auf eine wohnung aufmerksam. diese wird von makler m zur vermittlung angeboten. es wird ein besichtigungstermin für diese wohnung vereinbart und durchgeführt. anschließend kommt es zum streit zwischen a und m. a macht daraufhin deutlich, dass er die wohnung nicht anmieten möchte.
wenige wochen später wird die wohnung in einer zeitungsannonce angeboten. aus dem text der anzeige geht nicht hervor, dass es sich um besagte wohnung handelt. a wird zufällig auf diese anzeige aufmerksam. die anzeige wird vom vermieter v aufgegeben. es kommt zum vertragsabschluss zwischen a und v ohne kenntnis von m.
meine frage zu diesem fall:
kann m im falle eines vertragsabschlusses zwischen a und v ansprüche gegen a geltend machen, obwohl a sich ausdrücklich gegen ein "geschäft" mit m ausgesprochen hat?
Verfasst am: 27.06.05, 08:52 Titel: Re: noch eine frage zur maklerprovision
anselm17 hat folgendes geschrieben::
meine frage zu diesem fall:
kann m im falle eines vertragsabschlusses zwischen a und v ansprüche gegen a geltend machen, obwohl a sich ausdrücklich gegen ein "geschäft" mit m ausgesprochen hat?
angenommen b tritt hinzu und mietet die wohnung, mit bezug auf die anzeige von v. anschließend untervermietet er die wohnung an a. ist dies zulässig? fällt noch immer provision an?[/quote]
Ja wenn vorher ein Provisionsanspruch bestand dann besteht er trotz des Untervermietens weiterhin im übrigen grenzt das schon sehr stark dann an Betrug und das ist strafbar. Dann gibt es neben dem Schadensersatzanspruch auch noch ein Strafverfahren für a und b.
Verfasst am: 27.06.05, 12:02 Titel: Re: noch eine frage zur maklerprovision
anselm17 hat folgendes geschrieben::
..... es wird ein besichtigungstermin für diese wohnung vereinbart und durchgeführt. anschließend kommt es zum streit zwischen a und m. a macht daraufhin deutlich, dass er die wohnung nicht anmieten möchte.
Was bedeutet das? Streit um was? Hier ist event. k e i n Maklervertrag zustandegekommen, d.h., keine Maklerprovision. Es kommt auf die Detaills an.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Verfasst am: 27.06.05, 13:43 Titel: Re: noch eine frage zur maklerprovision
Lucky hat folgendes geschrieben::
Was bedeutet das? Streit um was? Hier ist event. k e i n Maklervertrag zustandegekommen, d.h., keine Maklerprovision. Es kommt auf die Detaills an.
a ließ sich zwei wohnungen von m zeigen. beide wohnungen gefielen, primäres interesse galt jedoch nicht der o.g. wohnung, sondern einer anderen. diese zweite wohnung sollte vorgehalten werden, wurde jedoch unangekündigt an unbekannte interessenten vermittelt. die durch m ausgelöste enttäuschung und der entstandene vertrauensbruch führten bei a zum entschluß, keine dienste von m in anspruch nehmen zu wollen. dies wurde m mitgeteilt.
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