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noch eine frage zur maklerprovision

 
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anselm17
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 23:06    Titel: noch eine frage zur maklerprovision Antworten mit Zitat

hallo,
zu folgendem allgemeinen fall habe ich eine frage:

angenommen a wird durch eine anzeige im internet auf eine wohnung aufmerksam. diese wird von makler m zur vermittlung angeboten. es wird ein besichtigungstermin für diese wohnung vereinbart und durchgeführt. anschließend kommt es zum streit zwischen a und m. a macht daraufhin deutlich, dass er die wohnung nicht anmieten möchte.
wenige wochen später wird die wohnung in einer zeitungsannonce angeboten. aus dem text der anzeige geht nicht hervor, dass es sich um besagte wohnung handelt. a wird zufällig auf diese anzeige aufmerksam. die anzeige wird vom vermieter v aufgegeben. es kommt zum vertragsabschluss zwischen a und v ohne kenntnis von m.

meine frage zu diesem fall:
kann m im falle eines vertragsabschlusses zwischen a und v ansprüche gegen a geltend machen, obwohl a sich ausdrücklich gegen ein "geschäft" mit m ausgesprochen hat?
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 08:52    Titel: Re: noch eine frage zur maklerprovision Antworten mit Zitat

anselm17 hat folgendes geschrieben::

meine frage zu diesem fall:
kann m im falle eines vertragsabschlusses zwischen a und v ansprüche gegen a geltend machen, obwohl a sich ausdrücklich gegen ein "geschäft" mit m ausgesprochen hat?


Ja, der Makler hat Anspruch auf seine Provision.
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anselm17
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

kann man dies auch rechtlich begründen?


angenommen b tritt hinzu und mietet die wohnung, mit bezug auf die anzeige von v. anschließend untervermietet er die wohnung an a. ist dies zulässig? fällt noch immer provision an?[/quote]
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ja wenn vorher ein Provisionsanspruch bestand dann besteht er trotz des Untervermietens weiterhin im übrigen grenzt das schon sehr stark dann an Betrug und das ist strafbar. Dann gibt es neben dem Schadensersatzanspruch auch noch ein Strafverfahren für a und b.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 12:02    Titel: Re: noch eine frage zur maklerprovision Antworten mit Zitat

anselm17 hat folgendes geschrieben::
..... es wird ein besichtigungstermin für diese wohnung vereinbart und durchgeführt. anschließend kommt es zum streit zwischen a und m. a macht daraufhin deutlich, dass er die wohnung nicht anmieten möchte.

Was bedeutet das? Streit um was? Hier ist event. k e i n Maklervertrag zustandegekommen, d.h., keine Maklerprovision. Es kommt auf die Detaills an.
MfG
Lucky
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anselm17
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 13:43    Titel: Re: noch eine frage zur maklerprovision Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
Was bedeutet das? Streit um was? Hier ist event. k e i n Maklervertrag zustandegekommen, d.h., keine Maklerprovision. Es kommt auf die Detaills an.


a ließ sich zwei wohnungen von m zeigen. beide wohnungen gefielen, primäres interesse galt jedoch nicht der o.g. wohnung, sondern einer anderen. diese zweite wohnung sollte vorgehalten werden, wurde jedoch unangekündigt an unbekannte interessenten vermittelt. die durch m ausgelöste enttäuschung und der entstandene vertrauensbruch führten bei a zum entschluß, keine dienste von m in anspruch nehmen zu wollen. dies wurde m mitgeteilt.
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