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Hallo, habe in meinem Fall einen ganzen HAufen Mängel in der Wohnung und nun will ich die MIete kürzen, weiß aber nicht wieviel, daher meine Frage, Wieviel kann ich bei folgenden Mängeln kürzen:
Klimaanlage defekt
Strom in einem Zimmer funktioniert nicht
Balkontür lässt sich nicht öffnen
Dunstabzugshaube in der Kückhe defekt
Parkett löst sich vom Boden
Klingel und Gegensprechanlage funktionieren nicht
Über eine ungefähre Angabe würde ich mich freuen. Danek im voraus
Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 26 Wohnort: berlin
Verfasst am: 27.06.05, 13:36 Titel:
Ich weiß jetzt gerade mal nicht, was für ein Fake das ist, wenn ich hier meine Probleme schildere. Auch wenn man es kaum glauben kann, dass das alles Fehler in einer Wohnung sind, ist es nunmal so. Finde ich aber trotzdem toll, dass man so ernst genommen wird...
Wichtig ist das die Mängel dem VM umgehend gemeldet wurden sonst wird der Mieter Schadensersatzpflichtig.
Weiterhin sind sämtliche Mängel die beim Einzug vorhanden waren und dem Mieter bekannt waren von der Minderung erstmal ausgeschlossen.
15% der Kaltmiete dürften angemessen sein.
Erst einmal müssen die bestehenden Mängel schriftlich beim Vermieter gerügt werden.
Dem Vermieter ist eine angemessene Frist zu setzen und somit die Möglichkeit zu geben, die Mängel zu beseitigen.
Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wäre ein Mieter berechtigt, eine Mietminderung wegen der Mängel geltend zu machen.
Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 26 Wohnort: berlin
Verfasst am: 27.06.05, 15:15 Titel:
die mängel sind schriftlich angezeigt worden, und es ist auch eine Frist gesetzt worden, meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf die Höhe, denn da bi ich mitr absolut im Unklaren
Die 15% hören sich gut an. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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