Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mietminderung Wieviel???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mietminderung Wieviel???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
smartcore
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 26
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 13:03    Titel: Mietminderung Wieviel??? Antworten mit Zitat

Hallo, habe in meinem Fall einen ganzen HAufen Mängel in der Wohnung und nun will ich die MIete kürzen, weiß aber nicht wieviel, daher meine Frage, Wieviel kann ich bei folgenden Mängeln kürzen:
Klimaanlage defekt
Strom in einem Zimmer funktioniert nicht
Balkontür lässt sich nicht öffnen
Dunstabzugshaube in der Kückhe defekt
Parkett löst sich vom Boden
Klingel und Gegensprechanlage funktionieren nicht
Über eine ungefähre Angabe würde ich mich freuen. Danek im voraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Spart Euch die Mühe, das kann nur ein Fake sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
smartcore
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 26
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß jetzt gerade mal nicht, was für ein Fake das ist, wenn ich hier meine Probleme schildere. Auch wenn man es kaum glauben kann, dass das alles Fehler in einer Wohnung sind, ist es nunmal so. Finde ich aber trotzdem toll, dass man so ernst genommen wird...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtig ist das die Mängel dem VM umgehend gemeldet wurden sonst wird der Mieter Schadensersatzpflichtig.
Weiterhin sind sämtliche Mängel die beim Einzug vorhanden waren und dem Mieter bekannt waren von der Minderung erstmal ausgeschlossen.
15% der Kaltmiete dürften angemessen sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal müssen die bestehenden Mängel schriftlich beim Vermieter gerügt werden.
Dem Vermieter ist eine angemessene Frist zu setzen und somit die Möglichkeit zu geben, die Mängel zu beseitigen.
Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wäre ein Mieter berechtigt, eine Mietminderung wegen der Mängel geltend zu machen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
smartcore
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 26
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

die mängel sind schriftlich angezeigt worden, und es ist auch eine Frist gesetzt worden, meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf die Höhe, denn da bi ich mitr absolut im Unklaren
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die 15% hören sich gut an.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.