Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - bad- bzw. küchenfliesen erneuern
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

bad- bzw. küchenfliesen erneuern

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sandmann0311
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 17:58    Titel: bad- bzw. küchenfliesen erneuern Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

die kacheln/ fliesen in meinem bad bzw. küche sind ca. 35 Jahre alt (also seit bau des hauses)

muss meine vermieterin eine bezahlung der renovierung bzw. erneuerung übernehmen oder muss ich das selbst übernehmen?

ich hörte mal, das alles was an reparaturen oder renovierungen vom vermieter zu übernehmen sind, wenn die sachen in einer wohnung "fest" sind.

danke schon mal für die antworten

gruss
Sandy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sind diese Fliesen defekt oder unbenutzbar?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Austausch von Fliesen gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen. Falls die Fliesen erneuert werden, geht dies selbstverständlich zu Lasten des Vermieters.
Ein Anspruch des Mieters auf Austausch von Fliesen oder auch anderen Gegenständen lässt sich grundsätzlich nicht mit dem Alter der Gegenstände begründen. Falls Mängel auftreten hat der Mieter gegen den Vermieter lediglich einen Anspruch auf Instandsetzung. Die Art und Weise einer eventuell erforderlichen Instandsetzung bestimmt ausschließlich der Vermieter. Es ist allerdings nicht als Mangel der Mietsache anzusehen, wenn die alten Fliesen den heutigen Geschmacksvorstellungen des Mieters nicht mehr entsprechen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sandmann0311
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

nein, nicht kaputt, nur alt und langsam vergilbt (man bekommst einfach nicht mehr richtig sauber)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Da wird der Mieter vermutlich keine Ansprüche haben. Evtl. läßt sich ein neues Verfugen durchsetzen, wenn die Fugen bröckeln.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Destiny
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Rosenheim

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

mal ein anderer Tipp:

Es gibt sogenannte Fließenfarbe, mit der man Fließen "steichen" kann. Gibts im Baumarkt in verschiedenen Farben.

Aber Vorsicht: Eventuell müsste man das auch mit dem Vermieter absprechen, ich weis nicht ob das zu baulichen Maßnahmen zählt oder nicht. Denn die Farbe geht nicht mehr runter.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das muss mit dem VM abgestimmt werden. Denn dieser hat einen Anspruch auf Rückbau der Veränderungen. In dem Fall müsste der Mieter dann neue Fliessen an die Wand machen wenn er die Farbe nicht mehr runterbekommt wenn der VM den Rückbau beim Auszug verlangt. Der Mieter sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem VM treffen die alles regelt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.