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Auf was sollte man bei der Anwaltssuche beachten?

 
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Volkmann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2004
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 11:13    Titel: Auf was sollte man bei der Anwaltssuche beachten? Antworten mit Zitat

Hallo,

wegen eines schlechten Arbeitszeugnisses muss ich mir nun einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen.

Auf was sollte man achten, damit man einen guten Anwalt findet? Gibt es da irgendwie Kriterien?

Gruß,
Stefan
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 11:28    Titel: Re: Auf was sollte man bei der Anwaltssuche beachten? Antworten mit Zitat

Volkmann hat folgendes geschrieben::
wegen eines schlechten Arbeitszeugnisses muss ich mir nun einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen.

Hmmm, ich würde Wert darauf legen, dass es ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist und dass er in der Nähe ist.
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Volkmann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2004
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

1:0 für Dich! Sehr glücklich

Daran hatte ich natürlich auch schon gedacht. Cool Ich meine, was gibt es noch? Ich kann mir doch nicht einfach rauspicken und naiv hoffen, dass er's schon richten wird.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Volkmann hat folgendes geschrieben::
Ich meine, was gibt es noch? Ich kann mir doch nicht einfach rauspicken und naiv hoffen, dass er's schon richten wird.

Naja, man kann natürlich Wert darauf legen, dass er einen Doktortitel hat und die Kanzlei unter einer repräsentativen Adresse residiert.
Aber wozu? Es geht doch "nur" um ein Arbeitszeugnis.
Gelbe Seiten machen das Leben leichter.
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Machtlos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Volkmann,
kriterien, gibt es sicherlich keine, das ist, habe ich selbst erfahren müssen, ein reines Glücksspiel.
Warum erheben Sie nicht einfach erst einmal selbst die Zeugnisklage und warten ab, was passiert?
Der Sachbearbeiter bei Gericht hilft Ihnen dabei die Klage zu formulieren.
Allerdings, würde ich zuvor, falls noch nicht geschehen, dem AG schriftlich mitteilen welche Änderungen Sie haben wollen und Ihm gleichzeitig eine Frist für die Zeugnisänderungen/Erstellung setzen.
Diese Frist würde ich an Ihrer Stelle, aber nicht zu kurz wählen, damit Ihnen selbst auch noch genügend Zeit bleibt um sich weiter über Ihre Rechte zu Informieren.
Einen Anwalt können Sie, wenn keine außergerichtliche Einigung mit Ihrem AG zustande kommt, dann auch noch hinzuziehen.
Selbst für dem einer Klage folgenden Gütetermin, brauchen Sie nicht unbedingt einen Anwalt, solange Sie sich sicher sind was Sie wollen und welche Rechte Sie haben.

Sollten Sie sich unsicher sein und um letzte Klarheit zu haben, müßten Sie allerdings doch einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.
Da sind wir wieder bei Ihrer Eingangsfrage.

Eine Möglichkeit könnte es auch sein, das Sie Ihr Zeugnis in einem Forum, das sich mit arbeitsrechtlichen Dingen beschäftigt veröffentlichen.
Dann könnte zumindest darüber Diskutiert werden, ob es tatsächlich so schlecht ist, wie von Ihnen angenommen.
_________________
Alles was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Machtlos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Volkmann,
kriterien, gibt es sicherlich keine, das ist, habe ich selbst erfahren müssen, ein reines Glücksspiel.
Warum erheben Sie nicht einfach erst einmal selbst die Zeugnisklage und warten ab, was passiert?
Der Sachbearbeiter bei Gericht hilft Ihnen dabei die Klage zu formulieren.
Allerdings, würde ich zuvor, falls noch nicht geschehen, dem AG schriftlich mitteilen welche Änderungen Sie haben wollen und Ihm gleichzeitig eine Frist für die Zeugnisänderungen/Erstellung setzen.
Diese Frist würde ich an Ihrer Stelle, aber nicht zu kurz wählen, damit Ihnen selbst auch noch genügend Zeit bleibt um sich weiter über Ihre Rechte zu Informieren.
Einen Anwalt können Sie, wenn keine außergerichtliche Einigung mit Ihrem AG zustande kommt, dann auch noch hinzuziehen.
Selbst für dem einer Klage folgenden Gütetermin, brauchen Sie nicht unbedingt einen Anwalt, solange Sie sich sicher sind was Sie wollen und welche Rechte Sie haben.

Sollten Sie sich unsicher sein und um letzte Klarheit zu haben, müßten Sie allerdings doch einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.
Da sind wir wieder bei Ihrer Eingangsfrage.

Eine Möglichkeit könnte es auch sein, das Sie Ihr Zeugnis in einem Forum, das sich mit arbeitsrechtlichen Dingen beschäftigt veröffentlichen.
Dann könnte zumindest darüber Diskutiert werden, ob es tatsächlich so schlecht ist, wie von Ihnen angenommen.
_________________
Alles was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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