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Daran hatte ich natürlich auch schon gedacht. Ich meine, was gibt es noch? Ich kann mir doch nicht einfach rauspicken und naiv hoffen, dass er's schon richten wird.
Ich meine, was gibt es noch? Ich kann mir doch nicht einfach rauspicken und naiv hoffen, dass er's schon richten wird.
Naja, man kann natürlich Wert darauf legen, dass er einen Doktortitel hat und die Kanzlei unter einer repräsentativen Adresse residiert.
Aber wozu? Es geht doch "nur" um ein Arbeitszeugnis.
Gelbe Seiten machen das Leben leichter.
Hallo Volkmann,
kriterien, gibt es sicherlich keine, das ist, habe ich selbst erfahren müssen, ein reines Glücksspiel.
Warum erheben Sie nicht einfach erst einmal selbst die Zeugnisklage und warten ab, was passiert?
Der Sachbearbeiter bei Gericht hilft Ihnen dabei die Klage zu formulieren.
Allerdings, würde ich zuvor, falls noch nicht geschehen, dem AG schriftlich mitteilen welche Änderungen Sie haben wollen und Ihm gleichzeitig eine Frist für die Zeugnisänderungen/Erstellung setzen.
Diese Frist würde ich an Ihrer Stelle, aber nicht zu kurz wählen, damit Ihnen selbst auch noch genügend Zeit bleibt um sich weiter über Ihre Rechte zu Informieren.
Einen Anwalt können Sie, wenn keine außergerichtliche Einigung mit Ihrem AG zustande kommt, dann auch noch hinzuziehen.
Selbst für dem einer Klage folgenden Gütetermin, brauchen Sie nicht unbedingt einen Anwalt, solange Sie sich sicher sind was Sie wollen und welche Rechte Sie haben.
Sollten Sie sich unsicher sein und um letzte Klarheit zu haben, müßten Sie allerdings doch einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.
Da sind wir wieder bei Ihrer Eingangsfrage.
Eine Möglichkeit könnte es auch sein, das Sie Ihr Zeugnis in einem Forum, das sich mit arbeitsrechtlichen Dingen beschäftigt veröffentlichen.
Dann könnte zumindest darüber Diskutiert werden, ob es tatsächlich so schlecht ist, wie von Ihnen angenommen. _________________ Alles was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Hallo Volkmann,
kriterien, gibt es sicherlich keine, das ist, habe ich selbst erfahren müssen, ein reines Glücksspiel.
Warum erheben Sie nicht einfach erst einmal selbst die Zeugnisklage und warten ab, was passiert?
Der Sachbearbeiter bei Gericht hilft Ihnen dabei die Klage zu formulieren.
Allerdings, würde ich zuvor, falls noch nicht geschehen, dem AG schriftlich mitteilen welche Änderungen Sie haben wollen und Ihm gleichzeitig eine Frist für die Zeugnisänderungen/Erstellung setzen.
Diese Frist würde ich an Ihrer Stelle, aber nicht zu kurz wählen, damit Ihnen selbst auch noch genügend Zeit bleibt um sich weiter über Ihre Rechte zu Informieren.
Einen Anwalt können Sie, wenn keine außergerichtliche Einigung mit Ihrem AG zustande kommt, dann auch noch hinzuziehen.
Selbst für dem einer Klage folgenden Gütetermin, brauchen Sie nicht unbedingt einen Anwalt, solange Sie sich sicher sind was Sie wollen und welche Rechte Sie haben.
Sollten Sie sich unsicher sein und um letzte Klarheit zu haben, müßten Sie allerdings doch einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.
Da sind wir wieder bei Ihrer Eingangsfrage.
Eine Möglichkeit könnte es auch sein, das Sie Ihr Zeugnis in einem Forum, das sich mit arbeitsrechtlichen Dingen beschäftigt veröffentlichen.
Dann könnte zumindest darüber Diskutiert werden, ob es tatsächlich so schlecht ist, wie von Ihnen angenommen. _________________ Alles was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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