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Erstberatung von RA als Schadensersatz geltend machen?

 
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Nippi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 22:03    Titel: Erstberatung von RA als Schadensersatz geltend machen? Antworten mit Zitat

Da mein Mieter nicht zahlt, habe ich eine Erstberatung beim RA bzgl. Pfandrecht u.s.w. eingeholt. Kann ich diese Kosten im Mahnbescheid auch geltend machen?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, grundsätzlich können sie nur die Kosten des Mahnbescheids und die dafür nötige RA-Gebühr vom Schuldner verlangen, wenn sich dieser im Verzug befindet.

Die Beantwortung der Frage, wie es später weitergeht, ist zwar für Sie bedeutsam, ist aber kein kausaler Verzugsschaden.
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Nippi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich aber die Befürchtung haben musste oder muss, dass ich nicht zu meinem Geld komme und Info's über das was ich tun kann und darf brauche, muss ich ja zum Anwalt.Pfandrecht entsteht ja gesetzlich bei berechtigten Mietforderungen und ich muss ja auch vorher wissen was ich darf. Es bringt mir ja nichts hinterher mich über meine Rechte zu informieren, wenn der Mieter über alle Berge ist. Hätte er bezahlt, hätte ich keinen Analt gebraucht, der mir sagt was ich machen darf.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Schließe mich der Meinung von thdoerfler an. Aber Sie können ja auch Ihren Anwalt fragen Mit den Augen rollen Wenn Sie wissen wollen, was Sie dürfen, hätten Sie ja auch BGB lesen können.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Nippi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich hätte ich das BGB lesen können, aber als Nicht-Jurist ist es wohl sicherer die Sache nochmal mit einem Anwalt durchzusprechen., insbesondere die Sache mit dem Selbsthilferecht, damit es nicht zu späteren zusätzlichen Ärger kommt.
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