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Verfasst am: 29.06.05, 22:03 Titel: Erstberatung von RA als Schadensersatz geltend machen?
Da mein Mieter nicht zahlt, habe ich eine Erstberatung beim RA bzgl. Pfandrecht u.s.w. eingeholt. Kann ich diese Kosten im Mahnbescheid auch geltend machen?
Nein, grundsätzlich können sie nur die Kosten des Mahnbescheids und die dafür nötige RA-Gebühr vom Schuldner verlangen, wenn sich dieser im Verzug befindet.
Die Beantwortung der Frage, wie es später weitergeht, ist zwar für Sie bedeutsam, ist aber kein kausaler Verzugsschaden.
Wenn ich aber die Befürchtung haben musste oder muss, dass ich nicht zu meinem Geld komme und Info's über das was ich tun kann und darf brauche, muss ich ja zum Anwalt.Pfandrecht entsteht ja gesetzlich bei berechtigten Mietforderungen und ich muss ja auch vorher wissen was ich darf. Es bringt mir ja nichts hinterher mich über meine Rechte zu informieren, wenn der Mieter über alle Berge ist. Hätte er bezahlt, hätte ich keinen Analt gebraucht, der mir sagt was ich machen darf.
Schließe mich der Meinung von thdoerfler an. Aber Sie können ja auch Ihren Anwalt fragen Wenn Sie wissen wollen, was Sie dürfen, hätten Sie ja auch BGB lesen können. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Natürlich hätte ich das BGB lesen können, aber als Nicht-Jurist ist es wohl sicherer die Sache nochmal mit einem Anwalt durchzusprechen., insbesondere die Sache mit dem Selbsthilferecht, damit es nicht zu späteren zusätzlichen Ärger kommt.
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