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Verfasst am: 28.06.05, 11:13 Titel: 63 Jahre und Krankenversicherung
Hallo,
ich versuche es noch mal.
Wie kann sich eine über 55 Jahre alte Person, die die letzten 20 Jahre im Ausland lebte in Deutschland krankenverichern? Gibt es eine Sonderregelung für die GKV und wenn Ja, wo steht das?
Mit diesen Angaben ist es sehr schwer, eine konkrete Aussage zu tätigen. Daher haben Sie höchstwahrscheinlich in Ihrem vorherigen Thread schon keine Antwort bekommen. Auch ich habe dort nicht gepostet, weil dies einfach ein zu breites Spektrum ist.
Was hat denn die Person zuvor im Ausland gemacht und wie war sie dort versichert? Besteht eine Anwartschaftsversicherung? Was hat die Person jetzt in Deutschland vor? etc.
vor vielen, vielen Jahren (ich weiss nicht ob 25 oder 30 Jahre) mit ihrem Ehemann in den Yemen gegangen. Vorher war sie Lehrerin vielleicht auch nur studiert. Jetzt will sie nach Deutschland zurueckkehren und hier leben. Sie wird, wenn noetig, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen. Im Ausland war sie nicht versichert.
Die einzige Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen die ich dann jetzt so sehe, ist tatsächlich die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für mindestens ein Jahr.
Die Ausschlussklausel von § 6 (3a) SGB V trifft hier nicht zu, da die Person in den letzten 5 Jahren ja nicht versicherungsfrei, nicht von der versicherungspflicht befreit und nicht auf Grund des § 5 (5) SGB V nicht versicherungspflichtig gewesen ist.
Eine freiwillige Versicherung ist meiner Ansicht nach nicht Möglich, weil dafür zumindest auch im Ausland eine Krankenversicherung bei dem dortigen gesetzlichen Krankenversicherungsträger hätte bestehen müssen.
Bedeutet das, dass jemand der ueber 55 Jahre alt ist und z. b.ueber 30 Jahre lang in die Krankenversicherung Beiträge bezahlt hat und nur in den letzten 5 Jahren (oder wie auch immer) aus irgenwelchen Gruenden dies nicht tat, sich nicht mehr versichern kann, während es in dem geschilderten Fall eine Möglichkeit dazu gibt?
Wuerde mich echt interessieren. Es gibt ja wohl mehr als einen Fall wo das so zutrifft, obwohl diese Menschen einen Job bzw. Arbeit und Beruf haben.
Hallo fagus,
eindeutig ja, eine Rückkehr ab 55 unter genannten Bedingungen ist nicht möglich.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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