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als Anwalt ausgeben ? Strafbar ?

 
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Mr.Softy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 07:10    Titel: als Anwalt ausgeben ? Strafbar ? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man einen Brief verfasst, der den Empfänger möglicherweise dazu verleiten könnte anzunehmen, man wäre selbst Anwalt, obwohl man dieses gar nicht ist, mit was für Konsequenzen hätte man zu rechnen ?

Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz ist wohl nur eine Ordnungswidrigkeit, unf wird mit Bußgeld geahndet, also könnte doch so ein Verstoß gar nicht so tragische Folgen haben ?

Es könnte doch durchaus sein, dass man jemanden, der einem sehr Nahe steht, helfen wollte. Aber das sollte doch nicht weitreichende Konsequenzen haben.

Konkret meine ganz neutrale Frage:
Was für Folgen könnte es haben, wenn jemand annimmt, man wäre Anwalt, feststellt das dem nicht so ist, und deswegen gegen einen vorgeht ?

Der Vorsatz als Anwalt aufzutreten war jedoch nicht gegeben.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

§ 132a StGB

Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
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Mr.Softy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
§ 132a StGB
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen



Hallo,

also geführt habe ich diese Berufsbezeichnung nicht. Auch war dem Schreiben eindeutig zu entnehmen, dass ich nicht als Anwalt auftrete.

Insofern würde ich mich jetzt mal entspannt zurücklehnen.

Danke für die Info.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mr.Softy hat folgendes geschrieben::
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
§ 132a StGB
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen



Hallo,

also geführt habe ich diese Berufsbezeichnung nicht. Auch war dem Schreiben eindeutig zu entnehmen, dass ich nicht als Anwalt auftrete.

Insofern würde ich mich jetzt mal entspannt zurücklehnen.


Aha. Und was sollte dann die Frage?!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 12:49    Titel: Re: als Anwalt ausgeben ? Strafbar ? Antworten mit Zitat

Mr.Softy hat folgendes geschrieben::
Was für Folgen könnte es haben, wenn jemand annimmt, man wäre Anwalt, feststellt das dem nicht so ist, und deswegen gegen einen vorgeht ?

Der Vorsatz als Anwalt aufzutreten war jedoch nicht gegeben.


Die Frage ist ja, was diese Annahme hervorgerufen hat.
Und da fällt mir kaum etwas anderes ein als die explizite Aussage "ich bin Anwalt".
Wenn der Betreffende dies lediglich vermutet (etwa wegen der juristisch klingenden Ausdrucksweise), genügt das nicht für den §132a StGB.
Grenzwertige Aussagen kann es natürlich immer geben, etwa ein "während meines Jurastudiums habe ich gelernt..." (was ja nicht unbedingt bedeutet, daß man dieses auch abgeschlossen hat) - es ist immer auf den Gesamteindruck im Einzelfall abzustellen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal am Rande gefragt, wurde dem Schreiben vielleicht eine Kostennote beigelegt?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 12:58    Titel: Re: als Anwalt ausgeben ? Strafbar ? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
(etwa wegen der juristisch klingenden Ausdrucksweise)


Ich denke, das können wir bei MrSofty ausschließen. Winken
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Mr.Softy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Nur mal am Rande gefragt, wurde dem Schreiben vielleicht eine Kostennote beigelegt?


Also bei meinem Schreiben war keine Kostennote beigelgt. das darf ich ja nunmal gar nicht.

Und beim Anwaltsschreiben von dem Anwalt auch nicht.
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Machtlos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 23:26    Titel: Re: als Anwalt ausgeben ? Strafbar ? Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
(etwa wegen der juristisch klingenden Ausdrucksweise)


Ich denke, das können wir bei MrSofty ausschließen. Winken



So ein Kommentar mußte ja kommen.
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