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Haftung Kinder
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Boeckzombie
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Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 13:21    Titel: Haftung Kinder Antworten mit Zitat

Familie A bezieht eine Wohnung als Erstmieter. Die Wohnung besitzt zu 90% Echtholzparkett aus Ahorn als Fußbodenbelag; Ahorn ist ein sehr weiches Holz. Familie A hat 2 Kinder im Alter zwischen 3/4 Jahr und 3 Jahren welche im Verlauf eines nur einjährigen Mietverhältnisses den Boden auf kindstypische Weise beanspruchen. Beiden Kinder fällt gelegentlich während des Spielen etwas herunter oder sie schieben Spielzeug über den Boden. Der Boden wird dadurch "normal" verkratzt und verdellt. Nach Ende des Mietverhältnisses moniert Vermieter B den Zustand des Parketts und fordert Instandsetzung im Rahmen der Schönheitsreperaturen. Familie A hält dies für unzulässig. Ist Familie A zur Haftung verpflichtet und in welchem Umfang sind Parkettschäden durch Kinder überhaupt zu beheben?
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jmiernik
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wie würden Sie das sehen, wenn Ihre Kinder den teuren Teppichboden mit Johannisbeerensaft eingesaut hätten? Oder wie würden Sie reagieren, wenn meine Kinder auf typische Art und Weise ihr neues Auto zerbeult oder zerkratzt hätten?

Ihrem VM ist ein Schaden an seinem Eigentum entstanden, der wohl in Ihrem Verantwortungsbereich liegt. Informieren Sie sich, ob Ihre Haftpflichtversicherung solche Schäden deckt.
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

§538 BGB hat folgendes geschrieben::
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.


Ich weiß aber nicht, ob das "vertragsgemäßger Gebrauch" ist.. Geschockt
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Boeckzombie
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Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 15:04    Titel: Vertragsgemäßer Gebrauch Antworten mit Zitat

Bleibt die Frage, was vertragsgemäß bedeutet. Normales Leben mit Kinder bedeutet verstärkten Verschleiß...
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

jmiernik hat folgendes geschrieben::
Oder wie würden Sie reagieren, wenn meine Kinder auf typische Art und Weise ihr neues Auto zerbeult oder zerkratzt hätten?


Na, der Vergleich hinkt aber auf beiden Beinen. Hab' noch nie gehört, dass jemand sein Auto an zwei kleine Kinder vermietet hätte.
Wenn aber eine Wohnung für gutes Geld an eine Familie mit Kindern vermietet wird, muss damit gerechnet werden, dass Gebrauchsspuren am Parkett entstehen.

AG Leipzig NJW-RR 2004, 1378
Die Nutzung eines Bürostuhls mit Rollen auf einem Parkettfußboden stellt auch dann einen vertragsgemäßen und damit nicht zum Schadensersatz verpflichtenden Gebrauch der Mietsache dar, wenn dies zu Vertiefungen im Parkett von mehr als 3 mm mit deutlichen farblichen Veränderungen führt.

Gruß, Jade
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage läßt sich hier nicht beantworten, da keiner von uns das Parkett begutachten kann. Der springende Punkt ist: handelt es sich um "normale Abnutzung" bzw. wie flo2 schreibt "vertragsgemäßen Gebrauch" - das hängt ausschließlich vom Zustand des Parkett ab.

Persönlich kann ich den VM schon verstehen, wenn ein neues Parkett nach einigen Jahren Mietzeit - wieviel ?? - verbeult aussieht.
Aber: zu "Schönheitsreparaturen" gehört das zerdellte Parkett definitiv nicht (erstens hat das nur mit Tapezieren und Farbeaufbringen zu tun und zweitens mit "normaler Abnutzung") ! Wenn der VM jedoch meint, dass es Ausbesserungen wegen "normaler Abnutzung" sind, dann hat er eh keinen Anspruch darauf (s.o.).

Wenn der VM etwas zu beanstanden hat, dann nur wegen Sachbeschädigung und gerade "nicht vertragsgemäßem Gebrauch".
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir war beim letzten Umzug der Parkettboden im Arbeitszimmer stark verkratzt durch Stühle vor dem Schreibtisch.
Die Haftpflichtversicherung hat den Schaden reguliert - schauen Sie einfach mal in Ihre Police, ob Mietsachschäden mit versichert sind.
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Simone
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann ist Ahorn ein weiches Holz?
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 16:46    Titel: Re: Vertragsgemäßer Gebrauch Antworten mit Zitat

Boeckzombie hat folgendes geschrieben::
Bleibt die Frage, was vertragsgemäß bedeutet. Normales Leben mit Kinder bedeutet verstärkten Verschleiß...

Weshalb viele VM nicht an Familien mit Kindern vermieten...
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich hab selbst zwei Kleinkinder, und weiß was sie mit dem verstärkten Verschleiß meinen, aber warum soll der VERMIETER diesen tragen?
Dann ist es wohl doch besser eben NICHT an Familien mit Kleinkindern zu vermieten?!
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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Boeckzombie
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Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Womit Sie bereits selbst die Antwort auf eine andere Frage geben:

Warum bekommen die Deutschen immer weniger Kinder?! Weil es immer schwerer wird, mit Kindern ein halbwegs normales Leben zu führen und es einem von allen Seiten zunehmend schwerer gemacht wird. @ Melanie, ich denke Sie wissen was ich meine...

Klar, kann der Vermieter nichts dafür, aber eine derart familienfeindliche Vergabe ist doch heutzutage eh schon häufig anzutreffen...
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie hat folgendes geschrieben::
warum soll der VERMIETER diesen tragen?


Wegen §538 BGB. Moralische Rechtfertigung ist nicht notwendig.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nicht im geringsten nachvollziehen, was daran "familienfeindlich" sein soll, dass andere Leute nicht die Kosten IHRER Kinder tragen wollen.
Es sollte selbstverständlich sein, dass Eltern die SACHSCHÄDEN, die das Kinder-Aufziehen nun mal mit sich bringt, von vornherein mit einkalkulieren.
Was typisch deutsch ist, ist NICHT die Kinderfeindlichkeit, sondern der WAHN, Brutpflege sei eben NICHT Sache der Eltern, sondern der Gesellschaft. DIESE Geisteshaltung gibt es sonst nirgends auf der Welt. Wahrscheinlich hat dies etwas mit unserer Vergangenheit zu tun.
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Es sollte selbstverständlich sein, dass Eltern die SACHSCHÄDEN, die das Kinder-Aufziehen nun mal mit sich bringt, von vornherein mit einkalkulieren.


Ansonsten geht es Ihnen aber gut oder?
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde, Karsten hat recht.
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Boeckzombie,
Sie haben das nicht ganz verstanden!
Ich bin Vermieterin und habe zwei Kleinkinder.
Daher kenn ich auch den höheren Verschleiß.
Aber das nach NUR EINEM JAHR Mietzeit Dellen und Kratzer auf einem NEUEN Parkett zu finden sind ist auch ärgerlich für den VM der dafür ne Stange Geld investiert hat.
Und wenn der Mieter dann einfach SINNGEMÄSS gesagt wird:
Sind halt Kinder, also normaler Verschleiß...Pech!
Dann denke ich als Vermieterin:
Jo, Pech, hättste net an Familie mit Kindern vermieten sollen, und werd ich nun auch net mehr....
Was ich damit sagen will:
Einigen Sie sich!
Leihen Sie sich ein Gerät auf Ihre Kosten und schleifen das Parkett ab, und der VM soll ihn auf seine Kosten neu versiegeln, oder so was ähnliches halt....
Mit einer: Pech gehabt, hättste halt net an ne Familie vermieten dürfen-Metalität schüren Sie selbst diese Famlienfeindlichkeit von der sie sprechen....
Achja, ne 4köpfige Familie mit 2 Hunden hat mal in meiner Wohnung gewohnt, alle Türen und Sprechanlage zerkratzt, zerbissen.....
Antwort:
Na Sie haben doch Hunde erlaubt, dann müssen se auch mit sowas rechnen!
Dasselbe Beispiel, nur diesmal mit Hunden!
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