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Welche Rolle spielt es bei den Gerichts- und Anwaltskosten, wenn in gleicher Sache zwei Kläger da sind. Sind die Kosten die gleichen, als würde nur einer klagen?
Bei den GK ist es egal. Vertritt ein Anwalt zwei Mandanten in der gleichen Sache, erhält er eine Erhöhungsgebühr (0,3) auf die übliche Verfahrens- oder Geschäftsgebühr.
Grüße _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
und wie verhält sich das, wenn die Verfahrensgebühr für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek schon 0,3 beträgt und der Gläubiger aus 15 Personen besteht ?
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