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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 17:30    Titel: Kosten Antworten mit Zitat

Welche Rolle spielt es bei den Gerichts- und Anwaltskosten, wenn in gleicher Sache zwei Kläger da sind. Sind die Kosten die gleichen, als würde nur einer klagen?
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Bei den GK ist es egal. Vertritt ein Anwalt zwei Mandanten in der gleichen Sache, erhält er eine Erhöhungsgebühr (0,3) auf die übliche Verfahrens- oder Geschäftsgebühr.

Grüße
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Frank Pierce
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Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

und wie verhält sich das, wenn die Verfahrensgebühr für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek schon 0,3 beträgt und der Gläubiger aus 15 Personen besteht ?

0,3 x 0,3 x 15 ??
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