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Kylvalda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 21:08    Titel: Zeitwert Antworten mit Zitat

Gehe ich Recht in der Annahme, daß man beim Auzug aus einer Mitwohnung bei defekten Elektrogeräten den Zeitwert und nicht den Wiederbeschaffungswert ersetzen muß?

Wie berechnet sich dieser?
Um wieviel Prozent verringert sich der Kaufpreis pro Jahr?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 21:21    Titel: Re: Zeitwert Antworten mit Zitat

Kylvalda hat folgendes geschrieben::
Gehe ich Recht in der Annahme, daß man beim Auzug aus einer Mitwohnung bei defekten Elektrogeräten den Zeitwert und nicht den Wiederbeschaffungswert ersetzen muß?

Ja, das ist richtig. Der Mieter muss nur den jeweiligen Zeitwert der Geräte, nicht aber deren Wiederbeschaffungswert, ersetzen.
Das gilt aber nicht, wenn es sich um normalen Verschleiss und nicht um eine Beschädigung durch den Mieter handelt.
Bei normalem Verschleiss muss der Mieter dem Vermieter gar nichts ersetzen.

Kylvalda hat folgendes geschrieben::
Wie berechnet sich dieser? Um wieviel Prozent verringert sich der Kaufpreis pro Jahr?

Das hängt wohl von der Art (was für Geräte) und dem damaligen Anschaffungspreis (billige, mittlere oder hochwertige Geräte) der Geräte sowie deren durchschnittlichen Nutzungsdauer ab.
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Kylvalda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 21:34    Titel: Zeitwert Antworten mit Zitat

Bei wem liegt denn die Beweispflicht, ob es sich um normale Abnutzung oder Beschädigung aufgrund unsachgemäßer Handhabung handelt?

Beispiel:
Bei einem 4 Jahre alten Noname-Kühlschrank sind die Scharniere des Gefierfachs gebrochen. Muß der Mieter nachweisen, daß er den Kühlschrank regelmäßig abgetaut hat usw. (und wie soll er das tun?)? Oder muß ihm der Mieter eine unsachgemäße Handhabung des Kühlschranks nachweisen?


Zuletzt bearbeitet von Kylvalda am 03.07.05, 21:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Kylvalda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 21:44    Titel: Zeitwert Antworten mit Zitat

Kühlschrank, billiges bis mittleres Gerät, durchschnittliche Nutzungsdauer ??? (Gerät läuft ja 24h/Tag...
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 21:54    Titel: Re: Zeitwert Antworten mit Zitat

Kylvalda hat folgendes geschrieben::
Kühlschrank, billiges bis mittleres Gerät, durchschnittliche Nutzungsdauer ??? (Gerät läuft ja 24h/Tag...

Dass das Gerät 24 Stunden täglich läuft, ist bei einem Bruch von Türscharnieren wohl eher nebensächlich.
Hier dürfte eine Schadensersatzpflicht des Mieters durchaus vorliegen.
Allerdings muss der Mieter nur den Zeitwert des Kühlschrankes ersetzen und kann diesen dann auch mitnehmen.
Wenn man zum Beispiel davon ausgeht, dass der Kühlschrank 300,- Euro gekostet hat und eine reguläre Nutzungsdauer von 8-10 Jahren hat, dann dürfte der Restwert nach vier Jahren zwischen zwischen 150,- und 180,- Euro liegen.
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