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Claudia_05
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 18:25    Titel: eigenbedarf Antworten mit Zitat

kann ich als vermieterin auf eigenbedarf,ich selbst wohne seit trennung von mann,in einem zimmer apartment, wir haben in unserem haus eine wohnung vermietet die ich selbst jetzt brauchen könnte. Nur in deren mietvertrag hatte mein mann reingeschrieben bis zum tod. Kann ich trotzdem auf eigenbedarf gehen. wäre über antworten dankbar

gruss
claudia
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, in diesem Fall würde ich Eigenbedarf geltend machen. Es hat sich alles geändert und der VM dürfte seine Rechte durchsetzen dürfen.
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Klauseln zu Ungunsten des Vermieters sind doch in der Regel wirksam?
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man sicher nicht so pauschal beantworten.
1. Handelt es sich um ein 2-Familienhaus oder ein Mehrfamilienhaus? Da bei einem 2-Familienhaus mit VM im Haus die grundlose Kündigung seitens des VM möglich ist. Im Mehrfamilienhaus stehen ggf. noch andere Wohnungen zur Verfügung.
2. Sind Sie sicher, dass es sich um einen Mietvertrag mit der Klausel "bis zum Tod" handelt? Wenn ja, aus welchen Grund? Handelt es sich um eine Verwandte? Handelt es sich um eine schon ältere Person? Denn dann könnte der Mieter sich auf die Sozialklausel stützen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst im 2Familien-Haus sind Klauseln zu Ungunsten des VM grundsätzlich wirksam...
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht handelt es sich gar nicht um einen MV mit Klausel, sondern um lebenslanges Wohnrecht. Die Infos sind def. zu mager!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 11:26    Titel: Re: eigenbedarf Antworten mit Zitat

Claudia_05 hat folgendes geschrieben::
kann ich als vermieterin auf eigenbedarf,ich selbst wohne seit trennung von mann,in einem zimmer apartment, wir haben in unserem haus eine wohnung vermietet die ich selbst jetzt brauchen könnte. Nur in deren mietvertrag hatte mein mann reingeschrieben bis zum tod. Kann ich trotzdem auf eigenbedarf gehen.

W e r ist Vermieter? Sie oder der Ehemann? (Vermutlich beide?) Wenn der Ehemann als rechtmäßiger Vermieter einen lebenslangen Kündigungsverzicht in der Mietvertrag geschrieben hat, so gilt das selbstverständlich - es sei denn der Wortlaut wäre: ....Unkündbar bis zum Tod, es sei denn der Vermieter trennt sich von seiner Frau.
Unabhängig davon kann man mit dem Mieter einvernehmlich einen Mietaufhebungsvertrag schliessen.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Claudia_05
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die antworten. Zu der frage wer vermieter ist,das ist mein mann und ich da es zur hälfte mir gehört und es ist ein Zweifamilienhaus.Die mieter sind nicht verwandt mit uns auch sind sie nicht gebrechlich. Mein mann hatte diesen zusatz in mietvertrag geschrieben und der genaue wortlaut ist: bis zum Tod. Da mich mein Mann raus geworfen hat wegen freundin,muss ich auf eigenbedarf gehen.Ich wohne zur zeit in einem 1 Zimmer apartment und zahle 385 Euro Miete,ich verdiene grade mal 650Euro, gilt diese klausel überhaupt wo er in mietvertrag geschrieben hat und muss ich für die mieter neue wohnung suchen und umzug bezahlen? Ich hab keine Ahnung deswegen schreibe ich in diesem forum
gruss
Claudia
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Claudia_05
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Habe noch eine frage wegen mieter.Da ja im mietvertrag steht bis zum tod,habe ich wahrscheinlich kein erfolg zum eigenbedarf. Aber jetzt wohnt enkeltochter von den mietern bei ihnen,muss jetzt ein neuer mietvertrag erstellt werden? Denn der Mietvertrag beläuft sich nur auf 2 Personen ,wenn ja kann ich eigenbedarf ankündigen?
gruss Claudia
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ein neuer Mietvertrag braucht nicht abgeschlossen werden, es sei den die Mieter sind so dumm und schliessen einen neuen ab. Evtl. kann aus der Tatsache das die Enkeltochter nun dort lebt etwas gemacht werden, wenn dieses dem VM nicht gemeldet wurde. Dazu sollte aber ein Anwalt für Mietrecht hinzugezogen werden.
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