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Claudia_05 Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 04.07.05, 18:25 Titel: eigenbedarf |
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kann ich als vermieterin auf eigenbedarf,ich selbst wohne seit trennung von mann,in einem zimmer apartment, wir haben in unserem haus eine wohnung vermietet die ich selbst jetzt brauchen könnte. Nur in deren mietvertrag hatte mein mann reingeschrieben bis zum tod. Kann ich trotzdem auf eigenbedarf gehen. wäre über antworten dankbar
gruss
claudia |
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biggi33 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 04.07.05, 20:20 Titel: |
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Ja, in diesem Fall würde ich Eigenbedarf geltend machen. Es hat sich alles geändert und der VM dürfte seine Rechte durchsetzen dürfen. |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 04.07.05, 21:35 Titel: |
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Klauseln zu Ungunsten des Vermieters sind doch in der Regel wirksam? _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 05.07.05, 07:27 Titel: |
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Das kann man sicher nicht so pauschal beantworten.
1. Handelt es sich um ein 2-Familienhaus oder ein Mehrfamilienhaus? Da bei einem 2-Familienhaus mit VM im Haus die grundlose Kündigung seitens des VM möglich ist. Im Mehrfamilienhaus stehen ggf. noch andere Wohnungen zur Verfügung.
2. Sind Sie sicher, dass es sich um einen Mietvertrag mit der Klausel "bis zum Tod" handelt? Wenn ja, aus welchen Grund? Handelt es sich um eine Verwandte? Handelt es sich um eine schon ältere Person? Denn dann könnte der Mieter sich auf die Sozialklausel stützen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 05.07.05, 09:49 Titel: |
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Selbst im 2Familien-Haus sind Klauseln zu Ungunsten des VM grundsätzlich wirksam... _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 05.07.05, 10:59 Titel: |
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Vielleicht handelt es sich gar nicht um einen MV mit Klausel, sondern um lebenslanges Wohnrecht. Die Infos sind def. zu mager! _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 05.07.05, 11:26 Titel: Re: eigenbedarf |
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Claudia_05 hat folgendes geschrieben:: | kann ich als vermieterin auf eigenbedarf,ich selbst wohne seit trennung von mann,in einem zimmer apartment, wir haben in unserem haus eine wohnung vermietet die ich selbst jetzt brauchen könnte. Nur in deren mietvertrag hatte mein mann reingeschrieben bis zum tod. Kann ich trotzdem auf eigenbedarf gehen. |
W e r ist Vermieter? Sie oder der Ehemann? (Vermutlich beide?) Wenn der Ehemann als rechtmäßiger Vermieter einen lebenslangen Kündigungsverzicht in der Mietvertrag geschrieben hat, so gilt das selbstverständlich - es sei denn der Wortlaut wäre: ....Unkündbar bis zum Tod, es sei denn der Vermieter trennt sich von seiner Frau.
Unabhängig davon kann man mit dem Mieter einvernehmlich einen Mietaufhebungsvertrag schliessen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Claudia_05 Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 05.07.05, 13:15 Titel: |
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Danke für die antworten. Zu der frage wer vermieter ist,das ist mein mann und ich da es zur hälfte mir gehört und es ist ein Zweifamilienhaus.Die mieter sind nicht verwandt mit uns auch sind sie nicht gebrechlich. Mein mann hatte diesen zusatz in mietvertrag geschrieben und der genaue wortlaut ist: bis zum Tod. Da mich mein Mann raus geworfen hat wegen freundin,muss ich auf eigenbedarf gehen.Ich wohne zur zeit in einem 1 Zimmer apartment und zahle 385 Euro Miete,ich verdiene grade mal 650Euro, gilt diese klausel überhaupt wo er in mietvertrag geschrieben hat und muss ich für die mieter neue wohnung suchen und umzug bezahlen? Ich hab keine Ahnung deswegen schreibe ich in diesem forum
gruss
Claudia |
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Claudia_05 Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 07.07.05, 16:08 Titel: |
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Habe noch eine frage wegen mieter.Da ja im mietvertrag steht bis zum tod,habe ich wahrscheinlich kein erfolg zum eigenbedarf. Aber jetzt wohnt enkeltochter von den mietern bei ihnen,muss jetzt ein neuer mietvertrag erstellt werden? Denn der Mietvertrag beläuft sich nur auf 2 Personen ,wenn ja kann ich eigenbedarf ankündigen?
gruss Claudia |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 07.07.05, 16:29 Titel: |
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Ein neuer Mietvertrag braucht nicht abgeschlossen werden, es sei den die Mieter sind so dumm und schliessen einen neuen ab. Evtl. kann aus der Tatsache das die Enkeltochter nun dort lebt etwas gemacht werden, wenn dieses dem VM nicht gemeldet wurde. Dazu sollte aber ein Anwalt für Mietrecht hinzugezogen werden. |
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