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Renovierung nach 16 Monaten Mietzeit?

 
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KatjaP
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 07:16    Titel: Renovierung nach 16 Monaten Mietzeit? Antworten mit Zitat

Guten morgen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe 16 Monate in einer Wohnung gewohnt und zum 31.05. dieses Jahres gekündigt. In einem Zimmer hatte ich geraucht und deshalb dieses Zimmer geweißelt. Nun löst sich leider die Farbe von der Wand und meine Vermieterin will keine Schlüsselübergabe machen (sie will die Wohnung so nicht abnehmen).
2 Maler haben mir unabhängig voneinander bestätigt, dass ich nicht schuldig bin (die Untergrundfarbe ist so schlecht, dass die Farbe nicht hält).
Natürlich möchte ich die Kosten für eine Renovierung nicht tragen, wenn ich ja auch nicht schuldig bin. Kennt sich hier jemand aus?
Wie sollte ich hier weiter vorgehen? Ich möchte die Schlüssel natürlich auch loswerden und möglichst schnell meine Kaution wiederhaben.
Reicht es, wenn ich die Stellen ausbessern lasse? Oder muss ich eine Komplettrenovierung zahlen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

Mit freundlichem Gruß
Katja
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben die Renovierungen durchgeführt und haben somit die Verpflichtung diese fachgerecht durchzuführen. Anscheinend war das nicht fachgerecht sonst würde die Farbe ja nicht abblättern. Hier müssen Sie nachbessern (lassen).
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KatjaP
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das versteh ich nicht. Die Maler haben mir ja bestätigt, dass ich durch mir mögliche/normale Renovierungsarbeiten es nicht hätte besser machen können. Die Farbe blättert ab, weil darunter ein schlechter Untergrund ist. Und den hab ich ja nicht zu verschulden, oder?
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

KatjaP hat folgendes geschrieben::
Das versteh ich nicht. Die Maler haben mir ja bestätigt, dass ich durch mir mögliche/normale Renovierungsarbeiten es nicht hätte besser machen können. Die Farbe blättert ab, weil darunter ein schlechter Untergrund ist. Und den hab ich ja nicht zu verschulden, oder?


leider doch. Die Wohnung muss fachmännisch renoviert übergeben werden. Wenn die Farbe aus welchen Grund nicht haftet ist es fehlerhaft.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich gilt wenn der Mieter anfängt Schönheitsreparaturen ausführen muss er diese auch fachgerecht ausführen. Ihre Arbeit war aber nicht fachgerecht und muss somit nachgebessert werden. Sie hätten sich also vor dem Beginn der Arbeiten informieren müssen ob Sie das unter den Voraussetzungen hinbekommen und wenn nicht einen Maler beauftragen müssen.
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KatjaP
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, das ist nachvollziehbar.
Ich versteh es deshalb nicht, weil ich gestern beim Mieterbund angerufen habe und dort die Auskunft gekriegt habe, dass ich das nicht zu verschulden habe. Dass ich fachmännisch renoviert hätte, aber das nicht in meinem Verantwortungsbereich liegt. Aber in dem Fall werde ich das ausbessern lassen.
Hier noch eine Frage: Ausbessern lassen reicht, oder? Ich muss nicht das Zimmer komplett neu renovieren, soll heißen, Tapete und Farbe erneuern...
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ausbessern reicht damit die Renovierung fachgerecht ist dann muss der Mieter auch nicht mehr tun. Ansonsten wenn ausbessern nicht reicht muss komplett neu gemacht werden.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe den Fall leider wie Strider. Es steht ja nirgends, dass man mit "Malen" allein auskommen muss. Je nach Beschaffenheit des Untergrunds, muss jemand auch mal tapezieren. Schade, dass Sie es nach 16 Monaten sind.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Rspr. des Landgerichts Hamburg wäre es anders:

Wenn der M renoviert, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist, muß er bei "fehlerhafter Renovierung" nur dann Schadensersatz leisten, wenn er "verschlimmbessert" hat. Wenn er aber keinen zusätzlichen Schaden angerichtet hat und die Renovierung des M durch normale Schönheitsreparatur durch den VM ohnehin überstrichen würde, kann der VM keinen Schadensersatz geltend machen - es fehlt nämlich am Schaden!
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Da der M aber geraucht hat, und das folglich zu gelben Wänden führt, hat er den Schaden zu beseitigen, unabhängig davon, ob er dafür die Tapete runterreisen und Neue kleben muss, oder nur drüberstreicht.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem steht da noch:

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
.... und die Renovierung des M durch normale Schönheitsreparatur durch den VM ohnehin überstrichen würde ....


Wovon auch nicht die Rede sein kann.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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