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KatjaP noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.07.05, 07:16 Titel: Renovierung nach 16 Monaten Mietzeit? |
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Guten morgen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe 16 Monate in einer Wohnung gewohnt und zum 31.05. dieses Jahres gekündigt. In einem Zimmer hatte ich geraucht und deshalb dieses Zimmer geweißelt. Nun löst sich leider die Farbe von der Wand und meine Vermieterin will keine Schlüsselübergabe machen (sie will die Wohnung so nicht abnehmen).
2 Maler haben mir unabhängig voneinander bestätigt, dass ich nicht schuldig bin (die Untergrundfarbe ist so schlecht, dass die Farbe nicht hält).
Natürlich möchte ich die Kosten für eine Renovierung nicht tragen, wenn ich ja auch nicht schuldig bin. Kennt sich hier jemand aus?
Wie sollte ich hier weiter vorgehen? Ich möchte die Schlüssel natürlich auch loswerden und möglichst schnell meine Kaution wiederhaben.
Reicht es, wenn ich die Stellen ausbessern lasse? Oder muss ich eine Komplettrenovierung zahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
Mit freundlichem Gruß
Katja |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 05.07.05, 09:04 Titel: |
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Sie haben die Renovierungen durchgeführt und haben somit die Verpflichtung diese fachgerecht durchzuführen. Anscheinend war das nicht fachgerecht sonst würde die Farbe ja nicht abblättern. Hier müssen Sie nachbessern (lassen). |
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KatjaP noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.07.05, 09:13 Titel: |
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Das versteh ich nicht. Die Maler haben mir ja bestätigt, dass ich durch mir mögliche/normale Renovierungsarbeiten es nicht hätte besser machen können. Die Farbe blättert ab, weil darunter ein schlechter Untergrund ist. Und den hab ich ja nicht zu verschulden, oder? |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 05.07.05, 09:28 Titel: |
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KatjaP hat folgendes geschrieben:: | Das versteh ich nicht. Die Maler haben mir ja bestätigt, dass ich durch mir mögliche/normale Renovierungsarbeiten es nicht hätte besser machen können. Die Farbe blättert ab, weil darunter ein schlechter Untergrund ist. Und den hab ich ja nicht zu verschulden, oder? |
leider doch. Die Wohnung muss fachmännisch renoviert übergeben werden. Wenn die Farbe aus welchen Grund nicht haftet ist es fehlerhaft. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 05.07.05, 09:28 Titel: |
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Grundsätzlich gilt wenn der Mieter anfängt Schönheitsreparaturen ausführen muss er diese auch fachgerecht ausführen. Ihre Arbeit war aber nicht fachgerecht und muss somit nachgebessert werden. Sie hätten sich also vor dem Beginn der Arbeiten informieren müssen ob Sie das unter den Voraussetzungen hinbekommen und wenn nicht einen Maler beauftragen müssen. |
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KatjaP noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.07.05, 09:52 Titel: |
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Ok, das ist nachvollziehbar.
Ich versteh es deshalb nicht, weil ich gestern beim Mieterbund angerufen habe und dort die Auskunft gekriegt habe, dass ich das nicht zu verschulden habe. Dass ich fachmännisch renoviert hätte, aber das nicht in meinem Verantwortungsbereich liegt. Aber in dem Fall werde ich das ausbessern lassen.
Hier noch eine Frage: Ausbessern lassen reicht, oder? Ich muss nicht das Zimmer komplett neu renovieren, soll heißen, Tapete und Farbe erneuern...
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 05.07.05, 09:59 Titel: |
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Wenn ausbessern reicht damit die Renovierung fachgerecht ist dann muss der Mieter auch nicht mehr tun. Ansonsten wenn ausbessern nicht reicht muss komplett neu gemacht werden. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 05.07.05, 19:24 Titel: |
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Ich sehe den Fall leider wie Strider. Es steht ja nirgends, dass man mit "Malen" allein auskommen muss. Je nach Beschaffenheit des Untergrunds, muss jemand auch mal tapezieren. Schade, dass Sie es nach 16 Monaten sind. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 06.07.05, 13:30 Titel: |
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Nach Rspr. des Landgerichts Hamburg wäre es anders:
Wenn der M renoviert, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist, muß er bei "fehlerhafter Renovierung" nur dann Schadensersatz leisten, wenn er "verschlimmbessert" hat. Wenn er aber keinen zusätzlichen Schaden angerichtet hat und die Renovierung des M durch normale Schönheitsreparatur durch den VM ohnehin überstrichen würde, kann der VM keinen Schadensersatz geltend machen - es fehlt nämlich am Schaden! |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 06.07.05, 23:28 Titel: |
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Da der M aber geraucht hat, und das folglich zu gelben Wänden führt, hat er den Schaden zu beseitigen, unabhängig davon, ob er dafür die Tapete runterreisen und Neue kleben muss, oder nur drüberstreicht. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 07.07.05, 20:02 Titel: |
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Außerdem steht da noch:
thdoerfler hat folgendes geschrieben:: | .... und die Renovierung des M durch normale Schönheitsreparatur durch den VM ohnehin überstrichen würde .... |
Wovon auch nicht die Rede sein kann. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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