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Hund in Bürogebäude

 
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padde77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 09:16    Titel: Hund in Bürogebäude Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

muss ein Mieter einen Hund, welcher bei Einzug noch nicht da war, dulden?
Der Hund hält sich immer im Eingangsbereich im Gebäude auf und bellt jeden Kunden an. Der Besitzer wurde noch nicht darauf angesprochen, jedoch ist davon auszugehen, dass er nicht einlenken wird, da es ja ein lieber und leiser Hund sei.
Der Hund beisst nicht, sondern bellt nur, was unheimlich stört, wenn man am Telefon ist, oder Kunden hat.
Was würdet Ihr empfehlen?

Bye
padde
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Ratz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 206

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 10:06    Titel: Re: Hund in Bürogebäude Antworten mit Zitat

padde77 hat folgendes geschrieben::
Der Besitzer wurde noch nicht darauf angesprochen, jedoch ist davon auszugehen, dass er nicht einlenken wird, da es ja ein lieber und leiser Hund sei.

Ich würds trotzdem als erstes über den Besitzer versuchen. Wenn der wirklich auf stur schalten sollte, kann man sich immer noch Gedanken machen.
Was ist es denn für ein Hund? Klein? Gross? Dackel? Dogge? Angeleint?
_________________
*** Das Licht am Ende eines Tunnels kann auch ein Idiot mit einer Kerze sein ***
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padde77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

der Besitzer hat mir das Büro untervermietet.
Ich denke jedoch, dass er argumentieren möchte und mich so zum Schweigen bringen will. Gibts Argumente?
Es ist ein kleiner Hund, jedoch nervt das Gekläffe des Hundes wie gesagt, wenn man am Telefon oder in einer Besprechung ist, da das Haus sehr hellhörig ist.
Bösartig ist er auch nicht, er Hund ;-). Nur wenn Fremde kommen, geht das jedesmal hier so los, gerade bei Kunden, was sollen die denken? Tierheim?

Wie sollte ich argumentieren?

Bye
padde
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich also um den Hund des VM?

Dann kannst Du als M nicht dagegen vorgehen.
Wenn die Ruhestörungen durch den hund zu stark werden und die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, dann kannst Du die Miete mindern. Mehr nicht.
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padde77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

danke für die Antwort.
Der Besitzer ist ja auch nur Mieter hier im Gebäude, aber vermietet mir den Raum unter.
Weiter will ich auch nicht dagegen "vorgehen", auch keine Mietminderung machen, sondern ich brauch nur ein paar Argumente, um mit ihm drüber zu reden.

Danke
padde
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

padde77 hat folgendes geschrieben::
Hi,

danke für die Antwort.
Der Besitzer ist ja auch nur Mieter hier im Gebäude, aber vermietet mir den Raum unter.
Weiter will ich auch nicht dagegen "vorgehen", auch keine Mietminderung machen, sondern ich brauch nur ein paar Argumente, um mit ihm drüber zu reden.

Danke
padde


Sagen Sie ihm doch einfach, was Sie hier auch geschrieben haben.
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jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Eben, machen Sie ihm klar, das Sie den Raum zu einem bestimmtem Zweck gemietet haben, und Sie diesem Zweck nicht ungestört nachgehen können, wenn der Hund andauernd stört. Folglich werden sie sich einen anderen Raum suchen, wenn er nicht einlenkt.
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