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Tina79 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 25
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Verfasst am: 07.07.05, 11:54 Titel: Gültiger Mietvertrag ? |
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Ich habe von meinem Vermieter einen sog. Mustermietvertrag bekommen in dem weder die Anzahl der Räume noch die Grösse der Wohnung definiert ist. Lediglich die Einbauküche wurde gestrichen und 1 Garage angegeben. Meine Frage: ist das ein gültiger Mietvertrag ?
Danke für eine Antwort
Gruss Tina |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 07.07.05, 12:06 Titel: |
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Ein Mietvertrag wird nicht dadurch unwirksam, dass die Anzahl der Räume oder die Wohnfläche nicht angegeben ist. Es sollte allerdings schon klar sein, was genau vermietet ist... (das kann auch rechtswirksam durch mündliche Absprachen geklärt sein...) _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 08.07.05, 09:38 Titel: |
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Kennst Du die Wohnung?
Kennt der VM die Wohnung?
Dann dürfte klar sein, welche Wohnung gemietet wurde... |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 08.07.05, 10:57 Titel: |
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thdoerfler hat folgendes geschrieben:: | Kennst Du die Wohnung?
Kennt der VM die Wohnung?. |
Mal langsam. Wir sind in Deutschland - und da muß alles in streng bürokratischer Weise formgerecht in Formulare geschrieben werden - und das in dreifacher Ausfertigung.
Der Mieter ist sicherlich Beamter, und da muß doch alles seine Ordnung haben - oder?
Also Formulare suchen - je sinnloser der Text, desto besser. Und alles ausfüllen, sei es noch so un- oder widersinnig. Im Zweifelsfall einen oder mehrere Anwälte mit dem richtigen Ausfüllen des Formulare beauftragen. Der deutschen Regulierungswut muß schliesslich Genüge geleistet werden.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 08.07.05, 11:01 Titel: |
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Der Mietvertrag ist dann gültig wenn klar definiert wurde, welche Wohnung vermietet wurde (z.B. 2ST MM = 2. Stock Mitte EG-L Erdgeschoss Links) und so
sollte eine klare Definition fehlen, ist dieser ev. ungültig _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 08.07.05, 13:19 Titel: |
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Die "klare Definition" muss aber nicht zwingend schriftlich vorliegen. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 08.07.05, 13:21 Titel: |
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flo2 hat folgendes geschrieben:: | Die "klare Definition" muss aber nicht zwingend schriftlich vorliegen. |
Das natürlich nicht, aber sie sollte in irgeneiner Weise beweisbar vorliegen (Zeuge usw) _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 08.07.05, 15:01 Titel: |
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Zitat: | flo2 hat folgendes geschrieben::
Die "klare Definition" muss aber nicht zwingend schriftlich vorliegen.
Das natürlich nicht, aber sie sollte in irgeneiner Weise beweisbar vorliegen (Zeuge usw)
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Beweisen muss man nur, was streitig ist. Ist denn zu erwarten, dass streitig wird, welche Wohnung vermietet wurde?
Gruß,
moro |
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