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Gültiger Mietvertrag ?

 
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Tina79
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 11:54    Titel: Gültiger Mietvertrag ? Antworten mit Zitat

Ich habe von meinem Vermieter einen sog. Mustermietvertrag bekommen in dem weder die Anzahl der Räume noch die Grösse der Wohnung definiert ist. Lediglich die Einbauküche wurde gestrichen und 1 Garage angegeben. Meine Frage: ist das ein gültiger Mietvertrag ?
Danke für eine Antwort
Gruss Tina
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Mietvertrag wird nicht dadurch unwirksam, dass die Anzahl der Räume oder die Wohnfläche nicht angegeben ist. Es sollte allerdings schon klar sein, was genau vermietet ist... (das kann auch rechtswirksam durch mündliche Absprachen geklärt sein...)
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An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kennst Du die Wohnung?
Kennt der VM die Wohnung?

Dann dürfte klar sein, welche Wohnung gemietet wurde...
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
Kennst Du die Wohnung?
Kennt der VM die Wohnung?.

Mal langsam. Wir sind in Deutschland - und da muß alles in streng bürokratischer Weise formgerecht in Formulare geschrieben werden - und das in dreifacher Ausfertigung.
Der Mieter ist sicherlich Beamter, und da muß doch alles seine Ordnung haben - oder?
Also Formulare suchen - je sinnloser der Text, desto besser. Und alles ausfüllen, sei es noch so un- oder widersinnig. Im Zweifelsfall einen oder mehrere Anwälte mit dem richtigen Ausfüllen des Formulare beauftragen. Der deutschen Regulierungswut muß schliesslich Genüge geleistet werden.
MfG
Lucky
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yasha
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mietvertrag ist dann gültig wenn klar definiert wurde, welche Wohnung vermietet wurde (z.B. 2ST MM = 2. Stock Mitte EG-L Erdgeschoss Links) und so

sollte eine klare Definition fehlen, ist dieser ev. ungültig
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die "klare Definition" muss aber nicht zwingend schriftlich vorliegen.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

flo2 hat folgendes geschrieben::
Die "klare Definition" muss aber nicht zwingend schriftlich vorliegen.

Das natürlich nicht, aber sie sollte in irgeneiner Weise beweisbar vorliegen (Zeuge usw)
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
flo2 hat folgendes geschrieben::
Die "klare Definition" muss aber nicht zwingend schriftlich vorliegen.

Das natürlich nicht, aber sie sollte in irgeneiner Weise beweisbar vorliegen (Zeuge usw)


Beweisen muss man nur, was streitig ist. Ist denn zu erwarten, dass streitig wird, welche Wohnung vermietet wurde?

Gruß,
moro
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