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wolfer Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 08.07.05, 01:49 Titel: Müllgebühren |
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Kann man eine Rechnung für die anfallenden Müllgebühren verlangen oder muß man dem Vermieter blind vertrauen? |
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biggi33 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 08.07.05, 02:17 Titel: |
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Sie können Kopien verlangen, müssen aber die Kosten für Kopien vorlegen (0,25 €) oder aber Sie nehmen direkt Einsicht in die Unterlagen.
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wolfer Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 08.07.05, 10:59 Titel: |
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d.h. ich muß NICHT zahlen, bevor ich nicht eine Rechnung gesehen habe? |
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joke110 Interessierter
Anmeldungsdatum: 25.11.2004 Beiträge: 5
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Verfasst am: 08.07.05, 11:10 Titel: |
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Mahlzeit, wenn die Müllgebühren lt. Mietvertrag als Betriebskosten aufgeführt sind, müssen Sie diese auch zahlen. Sie können Einsicht in die Rechnungen oder Kopien gegen Gebühr verlangen, all das befreit aber erstmal nicht von der Zahlung. |
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wolfer Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 08.07.05, 11:18 Titel: |
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Also im Mietvertrag steht über diese Gebühren gar nix. Nach Bezug der Wohnung sagte uns der Vermieter, es fallen monatlich Gebühren für UNSERE EIGENE TONNE an. Soweit ist das glaub ich schon ok, oder?
Nun weiß ich nicht, wie hoch diese Gebühren WIRKLICH sind. Der Vm schrieb nur, wir sollen 150,. auf sein Konto überweisen?
Also: Anspruch, eine Rechnung zu sehen? |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 08.07.05, 12:11 Titel: |
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Wow, nur 150€.
Wo in Deutschland leben Sie denn ?
Ist ja echt billig.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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wolfer Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 08.07.05, 12:26 Titel: |
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pro halbjahr...für die kleinste tonne, die es gibt!! |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 08.07.05, 14:05 Titel: |
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Ein Blick in die Gebührensatzung sollte zur Prüfung der Müllgebühren eigentlich genügen. |
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wolfer Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 08.07.05, 14:31 Titel: |
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Gebührensatzung? |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 08.07.05, 14:50 Titel: |
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Jo. fona Gämaindä! |
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wolfer Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 08.07.05, 15:06 Titel: |
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...hat man denn nicht dennoch anspruch darauf, eine rechnung zu bekommen?? |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 08.07.05, 15:15 Titel: |
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wolfer hat folgendes geschrieben:: | ...hat man denn nicht dennoch anspruch darauf, eine rechnung zu bekommen?? |
Das hatten Sie doch oben schon - :
Rechnungskopie vom Vermieter und ggf. die Kopien zahlen.
Wenn Sie die Nebenkosten oder einen Teil zurückhalten, tun Sie dies auf eigenes Risiko, ein Recht, dies auf bloßen "Verdacht" hin zu tun, gibt es nicht.
Oder Sie holen sich die Informationen anderswo: Gebührensatzung ("Preisinformation"...was auch immer).
Sie müssen nicht blind vertrauen, aber eben die Unkosten für den Nachweis tragen. Sind doch auch nur ein paar cent. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 08.07.05, 19:40 Titel: |
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Deutschland deine Mieter.
Vertragspartner für die Gemeindekosten (Wasser/Abwasser/ Müll usw.) ist der Grundstücksbezitzer und nicht der Mieter. Die Kosten sind vom Vermieter an die Gemeinde zu zahlen. Der Mieter zahlt über einen moantlichen Abschlag diese Kosten an den Vermieter. Einmal im Jahr wird eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Zur Kontrolle kann der Mieter die Orginalrechnungen einsehen.
Um Auskunft über die Müllgebühren zu bekommen, hilft ein Anruf beim örtlichen Rathaus. |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 08.07.05, 19:55 Titel: |
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Zitat: | Vertragspartner für die Gemeindekosten (Wasser/Abwasser/ Müll usw.) ist der Grundstücksbezitzer und nicht der Mieter. |
Das ist örtlich unterschiedlich, je nach am Ort gültiger einschlägiger Satzung. Beispielsweise kann die Müllgebührenpflicht mit dem melderechtlichen Wohnsitz gekoppelt sein, dann trifft sie unmittelbar jeden, der melderechtlich am Ort wohnt, egal ob als Grundstückseigentümer, Mieter oder in sonstiger Weise.
Gruß,
moro |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 08.07.05, 20:08 Titel: |
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moro hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Vertragspartner für die Gemeindekosten (Wasser/Abwasser/ Müll usw.) ist der Grundstücksbezitzer und nicht der Mieter. |
Das ist örtlich unterschiedlich, je nach am Ort gültiger einschlägiger Satzung. Beispielsweise kann die Müllgebührenpflicht mit dem melderechtlichen Wohnsitz gekoppelt sein, dann trifft sie unmittelbar jeden, der melderechtlich am Ort wohnt, egal ob als Grundstückseigentümer, Mieter oder in sonstiger Weise.
Gruß,
moro |
und trotzdem erhält der Grundstücksbesitzer die Rechnung. Alles andere sind Abrechnungsmöglichkeiten der Gemeinde. |
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