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Müllgebühren
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wolfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 01:49    Titel: Müllgebühren Antworten mit Zitat

Kann man eine Rechnung für die anfallenden Müllgebühren verlangen oder muß man dem Vermieter blind vertrauen?
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 02:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können Kopien verlangen, müssen aber die Kosten für Kopien vorlegen (0,25 €) oder aber Sie nehmen direkt Einsicht in die Unterlagen.
Smilie
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wolfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

d.h. ich muß NICHT zahlen, bevor ich nicht eine Rechnung gesehen habe?
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joke110
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mahlzeit, wenn die Müllgebühren lt. Mietvertrag als Betriebskosten aufgeführt sind, müssen Sie diese auch zahlen. Sie können Einsicht in die Rechnungen oder Kopien gegen Gebühr verlangen, all das befreit aber erstmal nicht von der Zahlung.
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wolfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Also im Mietvertrag steht über diese Gebühren gar nix. Nach Bezug der Wohnung sagte uns der Vermieter, es fallen monatlich Gebühren für UNSERE EIGENE TONNE an. Soweit ist das glaub ich schon ok, oder?
Nun weiß ich nicht, wie hoch diese Gebühren WIRKLICH sind. Der Vm schrieb nur, wir sollen 150,. auf sein Konto überweisen?

Also: Anspruch, eine Rechnung zu sehen?
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wow, nur 150€.
Wo in Deutschland leben Sie denn ?
Ist ja echt billig.

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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wolfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

pro halbjahr...für die kleinste tonne, die es gibt!!
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Blick in die Gebührensatzung sollte zur Prüfung der Müllgebühren eigentlich genügen.
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wolfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gebührensatzung?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Jo. fona Gämaindä!
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wolfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

...hat man denn nicht dennoch anspruch darauf, eine rechnung zu bekommen??
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

wolfer hat folgendes geschrieben::
...hat man denn nicht dennoch anspruch darauf, eine rechnung zu bekommen??


Das hatten Sie doch oben schon - Smilie :

Rechnungskopie vom Vermieter und ggf. die Kopien zahlen.

Wenn Sie die Nebenkosten oder einen Teil zurückhalten, tun Sie dies auf eigenes Risiko, ein Recht, dies auf bloßen "Verdacht" hin zu tun, gibt es nicht.

Oder Sie holen sich die Informationen anderswo: Gebührensatzung ("Preisinformation"...was auch immer).

Sie müssen nicht blind vertrauen, aber eben die Unkosten für den Nachweis tragen. Sind doch auch nur ein paar cent.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Deutschland deine Mieter.

Vertragspartner für die Gemeindekosten (Wasser/Abwasser/ Müll usw.) ist der Grundstücksbezitzer und nicht der Mieter. Die Kosten sind vom Vermieter an die Gemeinde zu zahlen. Der Mieter zahlt über einen moantlichen Abschlag diese Kosten an den Vermieter. Einmal im Jahr wird eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Zur Kontrolle kann der Mieter die Orginalrechnungen einsehen.

Um Auskunft über die Müllgebühren zu bekommen, hilft ein Anruf beim örtlichen Rathaus.
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vertragspartner für die Gemeindekosten (Wasser/Abwasser/ Müll usw.) ist der Grundstücksbezitzer und nicht der Mieter.


Das ist örtlich unterschiedlich, je nach am Ort gültiger einschlägiger Satzung. Beispielsweise kann die Müllgebührenpflicht mit dem melderechtlichen Wohnsitz gekoppelt sein, dann trifft sie unmittelbar jeden, der melderechtlich am Ort wohnt, egal ob als Grundstückseigentümer, Mieter oder in sonstiger Weise.

Gruß,
moro
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

moro hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Vertragspartner für die Gemeindekosten (Wasser/Abwasser/ Müll usw.) ist der Grundstücksbezitzer und nicht der Mieter.


Das ist örtlich unterschiedlich, je nach am Ort gültiger einschlägiger Satzung. Beispielsweise kann die Müllgebührenpflicht mit dem melderechtlichen Wohnsitz gekoppelt sein, dann trifft sie unmittelbar jeden, der melderechtlich am Ort wohnt, egal ob als Grundstückseigentümer, Mieter oder in sonstiger Weise.

Gruß,
moro


und trotzdem erhält der Grundstücksbesitzer die Rechnung. Alles andere sind Abrechnungsmöglichkeiten der Gemeinde.
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