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Verfasst am: 11.07.05, 11:49 Titel: Wohngeld, zum Haushalt angehörige Personen?
Habe folgende allgemeine Anfrage :
Wenn eine Person auf einer Adresse angemeldet ist, aber diese Person Rentner ist und primärer Aufenthaltsort im Ausland ist, muss diese Person dennoch im Wohngeldantrag mit im Haushalt lebende Person mit aufgeführt werden?
Primärer Aufenthaltsort: ca. 11 Monat Ausland, Deutschland 1 Monat.
Nachtrag: Es besteht keine Wohngemeinschaft und auch keine finanzielle Unterstützung, mehr eine Zwecksgemeinschaft damit die Person postalisch zu erreichen ist und damit keine Probleme mit anderen Behörden auftreten.
Familienmitglieder gehören zum Haushalt, wenn sie mit der Antragstellerin/dem Antragsteller eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen, d. h., wenn sie Wohnraum gemeinsam bewohnen und sich ganz oder teilweise gemeinsam mit dem
täglichen Lebensbedarf versorgen.
Auch vorübergehend abwesende Familienmitglieder rechnen zum Familienhaushalt.
Vorübergehend abwesend sind Personen deren Abwesenheit zeitlich begrenzt ist.
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--> eine Wohngemeinschaft und eine Wirtschaftsgemeinschaft besteht auf jedenfall nicht. Und wenn evtl. eine Wohngemeinschaft lt. der Anmeldung besteht besteht aber auf jedenfall keine Wirtschaftsgemeinchaft. Und der Aufenthalt der Abwesenden Personen ist auch nicht zeitlich begrenzt, es kann z.B. sein das die Person 1 - 2 Jahre nicht in Deutschland anwesend ist. 1-2 Jahre gelten doch sicherlich nicht als vorübergehend Abwesend, oder?
Eine Frage habe ich abre weiterhin? Kann man bei der Wohngeldstelle nachträglich nach 1-2 Jahren einen Bescheid anfechten? Aber natürlich auch nur weil ich von der Wohngeldstelle fehlerhaft Informiert wurde.
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