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Verfasst am: 13.07.05, 07:58 Titel: Fristlose Kündigung wegen Arglistige Täuschung
zur Vorgeschichte:
Hallo
habe im Mai einen Mietvertrag unterschrieben, zum 1.07.2005. Die Wohnung war zum schon grössten Teil schon neu renoviert. Als ich zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Bekannten in die Wohnung fuhr , stellte er fest das die Wohnung erhebliche Mängel aufweist. Letzten Sonntag stellte sich durch Nachfrage meinerseits beim Vermieter heraus, das es in der Wohnung gebrannt hat und ein herheblicher Sachschaden vorhanden war.Ich möchte aus dem Mietvertrag heraus, da die Wohnung erhebliche Mängel aufweist (es riecht nach Rauch, Wände und Decken werden beim berühren schwarz).Kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob es sich hierbei um "Arglistige Täuschung" des Vermeiters handelt?Auf Anfrage warum es in der Wohnung riecht, wurde mir von Vermieter gesagt, dass es vom Kaminofen kommt.Durch Zufall bin ich beim sauber machen mit dem Tuch an die Wand gekommen, und diese wurde bei Berührung schwarz. Man braucht nur mit den Händen über die Wände und Decken streichen, und an diesen Stellen wird es sofort schwarz.
erst noch einmal Danke für eure Hilfe. Habe die Wohnung nicht bezogen und erstmal meine Habe in einen gemieteten Container untergestellt .
nachfolgendes habe unternommen:
Habe mit dem Vermieter gesprochen wegen Aufhebungsvertrag, den hat er abgeleht.
Wohnungschlüssel mit Zeugen abgegeben.
Fristlose Kündigung wegen arglistiger Täuschung
Grund: Bei Abschluss des Mietvertrages ist arglistig verschwiegen worden das es in der Wohnung einen Brandschaden gegeben hat und dieser nicht ordnungsgemäß beseitigt wurde.
Hilfsweise fristgerecht gekündigt
Kaution zurück gefordert, mit frist zum 10.7.
Das Ergebniss des Schreibens. Mein Vermieter ist mit keinem Wort auf die Kündigung eingegangen. Er fordert mich auf die Wohnung wieder so herzurichten wie ich Sie übernommen habe.
Bohrlocher und Dübel , vom anbringen der Lampen, zu beseitigen und zu streichen.
Einen Teppichboden von cirka 10 m2 zu reinigen
Der Boden lag schon während des Brandes drin, ich habe ihn nicht beschmutzt. Die Löcher habe ich doch nur gemacht , in der annahme das mit der Wohnung alles in Ordnung ist.
Mir stellen sich folgende Fragen
Was kann ich tun um die Kaution zurück zu bekommen ?
Mahnbescheid
In welchen Zeitraum muss der Vermieter gegen die Fristlose Kündigung vorgehen um auf Erfüllung des Mietvertrages zubestehen.
Was würdet Ihr tun.
Vielen Dank
für eure Tipps , es hat mir schon sehr geholfen. Insbesondere Danke an FOC
Danke Birgit
Sie sollten die Löcher wieder zumachen, immerhin haben Sie ja diese auch verursacht. Es gibt zwar ein Urteil nach dem ein Mieter die Löcher nicht zuschmieren muss aber nicht jeder Richter stellt einen Mieter einen Freifahrtsschein für mutwillige Zerstörung aus wie in dem Fall geschehen.
Wenn sonst nichts weiter gemacht wurde ist die Wohnung wieder im ursprünglichen Zustand wie bei der Anmietung. Das ist das einzige was der VM verlangen kann, Rückbau der Mieterveränderungen in den ursprünglichen Zustand der Wohnung.
Wegen der Kaution kann sich ein VM zwischen 2 und 6 Monate Zeit lassen mit der Rückzahlung.
Ich denke nicht das der VM auf Zahlung oder ähnliches klagen wird, wenn er schon auffordert die Wohnung in den Ursprungszustand zu versetzen.
Im Augenblick scheint ja noch nichts dagegen zu sprechen, dass der VM sich zufrieden gibt, wenn Sie die Bohrlöcher wieder verschließen und mit Tippex überpinseln ?!
Andererseits könnte der Gang zum Anwalt sich lohnen, wenn der mit einem Schreiben den VM dazu bringt auf alle Forderungen zu verzichten und die Kaution sofort herausgibt. Da würde der sicherlich auch unterbringen, dass man Schadensersatzansprüche hat.
Da es sich im anderen Thread nicht so anhörte, dass Sie viel Erfahrung mit soetwas haben, ist das evtl. das Beste. Klären Sie die Kosten vor der Beratung. Sonst könnte herauskommen, dass der VM die Kaution behält und Sie mit dem Mahnbescheid (ggf. automatisch) in ein Gerichtsverfahren verwickelt werden.
Ob eine Kündigung wegen arglistiger Täuschung ausreicht, weiß ich nicht.
Hatten Sie dem VM (formal) die Möglichkeit gegeben, die Schäden zu beseitigen ? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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