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Roswitha.K. Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 15.07.05, 11:44 Titel: Kündigungsfrist wegen Bezugs einer Altenwohnung |
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Wenn ein hochbetagter Mieter (86 Jahre alleinstehend, derzeit im 4. Stock wohnend) in eine altengerechte Wohnung umziehen will (nicht Pflegeheim) - welche Kündigungsfrist hat er einzuhalten? _________________ Liebe Grüße
Roswitha |
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kaktusbluete FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 65
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Verfasst am: 15.07.05, 11:46 Titel: |
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die im Mietvertrag vereinbarte |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 15.07.05, 11:54 Titel: |
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Im Regelfall 3 Monate, es sei denn, der Mietvertrag hat andere Regelungen getroffen. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 15.07.05, 11:56 Titel: |
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Es handelt sich wahrscheinlich um einen Altmietvertrag, trotzdem gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten, da seit dem 1. Juni 2005 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist.
siehe auch hier:
http://www.vermieternetz.de/ _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Roswitha.K. Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 15.07.05, 12:49 Titel: |
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Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte etwas "Kürzeres" erhofft. _________________ Liebe Grüße
Roswitha |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 15.07.05, 23:42 Titel: |
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Es gibt Gerichtsentscheidungen, die die Senioren in solchen Fällen bevorteilen.
z.B.:
Zitat: | Möchte ein älterer Mieter in eine altengerechte Wohnung ziehen und ist es dem Vermieter ohne großen Aufwand möglich, seine Wohnung weiterzuvermieten, so muss er eine verkürzte Kündigungsfrist in Kauf nehmen.
LG Duisburg – 23 S 361/98 |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 16.07.05, 07:34 Titel: |
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Nur wird die Herbeiführung eines Urteils wesentlich länger dauern als die 3 Monate Kündigungsfrist.
also,
1. fristgrechte Kündigung per Einwurfeinschreiben
2. Gespräch mit den VM suchen zwecks kürzerer Auszugsmöglichkeit |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 16.07.05, 07:43 Titel: |
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Zitat: | Gespräch mit den VM suchen zwecks kürzerer Auszugsmöglichkeit |
Gespräch mit den VM suchen zwecks kürzerer Auszugsmöglichkeitnau dafür kann es ganz nützlich sein, wenn man ein Paar Urteile zitieren kann, falls der VM überhaupt nicht mit sich reden lässt.
Zitat: | Nur wird die Herbeiführung eines Urteils wesentlich länger dauern als die 3 Monate Kündigungsfrist. |
Schon, aber ist das für den Mieter nicht interessant, weil der VM doch der Kläger sein wird, der Klagen wird auf die Ihm zustehende Miete usw., während der Mieter längst den Platz im Seniorenwohnheim belägt.
Allerdings ist hier ja der Sachverhalt anders, der Mieter will lediglich umziehen. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 16.07.05, 12:35 Titel: |
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In die fristgerechte Kündigung gleich mit hineinschreiben, dass man garantiert, dass die Wohnung zu einem bestimmten früheren Zeitpunkt geräumt sein wird (z.B. innerhalb von 1 Monat), wenn der VM zu dem Zeitpunkt einen Nachmieter hat.
Das ist auch ein Vorteil für den VM, denn dann kann er Nachmieter nehmen, die in 1, 2 oder 3 Monaten einziehen (und zahlen) wollen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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