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crazysiam noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.07.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.07.05, 13:06 Titel: Recht der Mietwohung nach Eheschliessung |
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wie genau beläuft sich denn das Recht an einer Mietwohnung wenn geheiratet wurde? die wohnung wurde von A gemietet, auf deren namen, irgendwann ist B dazugezogen und haben dann auch geheiratet. der mietvertrag wurde nie umgeschrieben, lautet auch noch auf den mädchennamen von A. B ist ausserdem die ganze woche nicht in der wohnung, zwecks beruf. miete wurde immer nur von A bezahlt, auch wenn ein Konto. B musste dafür sein Auto abbezahlen!
nun hat A, B der wohnung verwiesen wegen einiger zwischenfälle die auch polizeilich festgehalten sind.
hat nun B irgendein Mietrecht? B stand nie im Mietvertag, auch nicht nach der Heirat!
A will auf jeden Fall vermeiden dass B die Wohnung betreten kann, auch aus Angst. Wohnungsschlüssel hat A, also die mieterin, B abgenommen.
für eine schnelle antwort wäre ich sehr sehr dankbar. |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 17.07.05, 13:45 Titel: |
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Hallo,
da der Mietvertrag nur zwischen A und dem Vermieter geschlossen wurde, kann B keine Rechte aus diesem Mietverhältnis beanspruchen. A hat in der von ihr gemieteten Wohnung das Hausrecht und kann B daher verbieten, die Wohnung zu betreten. Wenn B dieses Verbot missachtet, kann A gegen B Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten.
Eventuell sollte A auch das Schloss der Wohnungstür austauschen. Altes Schloss nebst Schlüsseln gut aufheben und bei Auszug aus der Wohnung wieder einbauen.
Gruß, Jade |
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crazysiam noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.07.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.07.05, 13:49 Titel: |
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vielen Dank für die prombte Antwort, das mit Schloss auswechseln erübrigt sich, ich habe alle Schlüssel, und extra innen noch einen Riegel angebracht
so, jetzt ist mir wohler  |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 17.07.05, 14:12 Titel: |
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Jade hat folgendes geschrieben:: | da der Mietvertrag nur zwischen A und dem Vermieter geschlossen wurde, kann B keine Rechte aus diesem Mietverhältnis beanspruchen. A hat in der von ihr gemieteten Wohnung das Hausrecht und kann B daher verbieten, die Wohnung zu betreten. |
Ganz so einfach wie Sie meinen ist das nicht. Lesen Sie mal § 1361b BGB und die HausratVO.
An crazysiam: Fragen Sie besser einen Rechtsanwalt, wie das Beispiel zeigt bekommen Sie hier als Antworten nur (oder auch) vage Vermutungen, die eher irreführend sind als hilfreich. |
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crazysiam noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.07.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.07.05, 14:19 Titel: |
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danke, hab das bgb gelesen, dann kann A nur den Faktor Gewalt / unzumutbar einbringen, sollte es so weit kommen.
ansonsten wird A wohl wirklich besser einen Anwalt aufsuchen |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 17.07.05, 18:47 Titel: |
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A + B waren/sind doch verheiratet und jetzt das. Ich versteh die Welt nicht mehr.
Ich wünsche "B" viel Kraft und er soll sich ja nicht unter kriegen lassen. |
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Sandra71 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 349
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Verfasst am: 17.07.05, 19:06 Titel: |
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@migo hat folgendes geschrieben:: | A + B waren/sind doch verheiratet und jetzt das. Ich versteh die Welt nicht mehr.
Ich wünsche "B" viel Kraft und er soll sich ja nicht unter kriegen lassen. |
Kannst Du lesen?
Zitat: | nun hat A, B der wohnung verwiesen wegen einiger zwischenfälle die auch polizeilich festgehalten sind. A will auf jeden Fall vermeiden dass B die Wohnung betreten kann, auch aus Angst |
Da wird schon einiges vorgefallen sein...weder KOMMT noch RUFT man umsonst die Polizei, und das MEHRMALS. Nach meinem Ermessen sollte eher Mitleid für A angebracht sein... |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 17.07.05, 19:22 Titel: |
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Hi Sandra,
vermutlich nur ein Tippfehler: B statt A _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 17.07.05, 19:31 Titel: |
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@migo hat folgendes geschrieben:: | A + B waren/sind doch verheiratet und jetzt das. Ich versteh die Welt nicht mehr. |
Ohne Kenntnis der Hintergründe - und da gebe ich Sandra 71 recht - sollte man kein Pauschalurteil fällen.
Gruß, Jade |
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