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Recht der Mietwohung nach Eheschliessung

 
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crazysiam
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Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 13:06    Titel: Recht der Mietwohung nach Eheschliessung Antworten mit Zitat

wie genau beläuft sich denn das Recht an einer Mietwohnung wenn geheiratet wurde? die wohnung wurde von A gemietet, auf deren namen, irgendwann ist B dazugezogen und haben dann auch geheiratet. der mietvertrag wurde nie umgeschrieben, lautet auch noch auf den mädchennamen von A. B ist ausserdem die ganze woche nicht in der wohnung, zwecks beruf. miete wurde immer nur von A bezahlt, auch wenn ein Konto. B musste dafür sein Auto abbezahlen!
nun hat A, B der wohnung verwiesen wegen einiger zwischenfälle die auch polizeilich festgehalten sind.
hat nun B irgendein Mietrecht? B stand nie im Mietvertag, auch nicht nach der Heirat!
A will auf jeden Fall vermeiden dass B die Wohnung betreten kann, auch aus Angst. Wohnungsschlüssel hat A, also die mieterin, B abgenommen.
für eine schnelle antwort wäre ich sehr sehr dankbar.
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da der Mietvertrag nur zwischen A und dem Vermieter geschlossen wurde, kann B keine Rechte aus diesem Mietverhältnis beanspruchen. A hat in der von ihr gemieteten Wohnung das Hausrecht und kann B daher verbieten, die Wohnung zu betreten. Wenn B dieses Verbot missachtet, kann A gegen B Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten.

Eventuell sollte A auch das Schloss der Wohnungstür austauschen. Altes Schloss nebst Schlüsseln gut aufheben und bei Auszug aus der Wohnung wieder einbauen.

Gruß, Jade
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crazysiam
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die prombte Antwort, das mit Schloss auswechseln erübrigt sich, ich habe alle Schlüssel, und extra innen noch einen Riegel angebracht
so, jetzt ist mir wohler Smilie
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Jade hat folgendes geschrieben::
da der Mietvertrag nur zwischen A und dem Vermieter geschlossen wurde, kann B keine Rechte aus diesem Mietverhältnis beanspruchen. A hat in der von ihr gemieteten Wohnung das Hausrecht und kann B daher verbieten, die Wohnung zu betreten.



Ganz so einfach wie Sie meinen ist das nicht. Lesen Sie mal § 1361b BGB und die HausratVO.

An crazysiam: Fragen Sie besser einen Rechtsanwalt, wie das Beispiel zeigt bekommen Sie hier als Antworten nur (oder auch) vage Vermutungen, die eher irreführend sind als hilfreich.
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crazysiam
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

danke, hab das bgb gelesen, dann kann A nur den Faktor Gewalt / unzumutbar einbringen, sollte es so weit kommen.
ansonsten wird A wohl wirklich besser einen Anwalt aufsuchen
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

A + B waren/sind doch verheiratet und jetzt das. Ich versteh die Welt nicht mehr.

Ich wünsche "B" viel Kraft und er soll sich ja nicht unter kriegen lassen.
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Sandra71
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 349

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
A + B waren/sind doch verheiratet und jetzt das. Ich versteh die Welt nicht mehr.

Ich wünsche "B" viel Kraft und er soll sich ja nicht unter kriegen lassen.


Kannst Du lesen?

Zitat:
nun hat A, B der wohnung verwiesen wegen einiger zwischenfälle die auch polizeilich festgehalten sind. A will auf jeden Fall vermeiden dass B die Wohnung betreten kann, auch aus Angst


Da wird schon einiges vorgefallen sein...weder KOMMT noch RUFT man umsonst die Polizei, und das MEHRMALS. Nach meinem Ermessen sollte eher Mitleid für A angebracht sein...
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Sandra,
vermutlich nur ein Tippfehler: B statt A
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
A + B waren/sind doch verheiratet und jetzt das. Ich versteh die Welt nicht mehr.

Ohne Kenntnis der Hintergründe - und da gebe ich Sandra 71 recht - sollte man kein Pauschalurteil fällen.

Gruß, Jade
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