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Verfasst am: 18.07.05, 06:46 Titel: Vermietermobbing gegen Behinderte - wie sich wehren?
Wie kann sich - von auszug abgesehen - ein mieter rechtlich gegen nachweisliche schwere diskriminierung von und anhaltendes mobbing gegen behinderte familienangehörige durch den vermieter wehren, OHNE sich eine rechtsgültige fristlose kündigung zuzuziehen? Welches risiko ginge der mieter z. b. bei einer veröffentlichung seines falles in den medien ein oder bei der information von behörden wie z. b. den städtischen behindertenbeauftragten?
Grundsätzlich darf sich ein Mieter gegen rechtswidriges Tun seines VM in jeder geeigneten Weise wehren. Also durch Strafanzeige, Veröffentlichungen in Zeitungen, Plakate, etc.
Problematisch ist nur, dass häufig VM und M unterschiedlicher Meinung darüber sind, OB ein bestimmtes Tun rechtswidrig ist. Der M sollte sich schon sicher sein, dass er das Verhalten des VM NACHWEISEN kann. D.h. durch Zeugenaussagen von möglichst Unbeteiligten, Schriftstücken oä...
Grundsätzlich darf sich ein Mieter gegen rechtswidriges Tun seines VM in jeder geeigneten Weise wehren. Also durch Strafanzeige, Veröffentlichungen in Zeitungen, Plakate, etc.
Problematisch ist nur, dass häufig VM und M unterschiedlicher Meinung darüber sind, OB ein bestimmtes Tun rechtswidrig ist. Der M sollte sich schon sicher sein, dass er das Verhalten des VM NACHWEISEN kann. D.h. durch Zeugenaussagen von möglichst Unbeteiligten, Schriftstücken oä...
Gehen wir davon aus, dass das der fall ist. Ich habe allerdings auch die auffassung gehört, dass eine publizierung eines solchen falles in der presse eine sofortige fristlose kündigung nach sich ziehen würde, selbst wenn die beweise stichhaltig seien. Ist das korrekt?
Gehen wir davon aus, dass das der fall ist. Ich habe allerdings auch die auffassung gehört, dass eine publizierung eines solchen falles in der presse eine sofortige fristlose kündigung nach sich ziehen würde, selbst wenn die beweise stichhaltig seien. Ist das korrekt?
- Lalaith
Ein kleiner Hinweis: "Mobbing" und "Diskriminierung" müssen erst einmal vorliegen und ein rechtswidriges Verhalten sein. Das kann man hier für eine juristische Diskussion gern unterstellen.
Dies einmal unterstellt:
Juristisch: In der Regel nein. In konstruierbaren Ausnahmefällen: ja.
Laiensprache: Eine fristlose Kündigungserklärung und viele weitere *freudige* Dinge kann der Vermieter natürlich nunmehr einleiten um gerichtlich seine Rechte überprüfen zu lassen und ggf geltend zu machen. Sollte die Kündigung allerdings rechtswidrig sein, wird er damit eben letztendlich keinen Erfolg haben.
Praktisch: So etwas macht man sinnvollerweise nicht ohne Rechtsbeistand. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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