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haben am 31.05. wohl etwas überstürzt den Mietvertrag für unsere neue Wohnung unterschrieben.
1. In der Zeitungsanzeige stand etwas von 104 m2. Wir haben nun anhand eines Grundrissplanes vom Vermieter festgestellt, dass es nur 96 m2 sind, im Mietvertrag steht gar nichts. Was gilt?
2. Auszug aus dem Mietvertrag:
Vorauszahlungen je Monat, die 1 mal pro Jahr abgerechnet werden:
Abwasser, Kalt- und Warmwasser, Heizung, Allgmeinstrom, Kaminkehrer = ... Euro
Müllabfuhr = .... Euro. Soweit alles klar.
Nebenkosten die als feste Pauschale nicht abgerechnet werden:
Kabelanschluss = ... Euro
50 % Anteil an Gebäudebrandversicherung, Wohngebäudeversicherung,Glasversicherung Gemeinschaft
Allgem. Haftpflichtversicherung = Euro 25
Ist das in dieser Form korrekt? Betrag erscheint mir sehr hoch bei einem 4/5 Familienhaus (zu Wohnzwecken ausgebauer Keller) und einer Gesamtwohnfläche von ca.
400 m2. Das sind pro Jahr € 200 oder € 250 Versicherungsbeitrag wenn alle gleich viel bezahlen (50 % Mieter und 50 % Vermieter).
Nur zum Vergleich: für 345 m² WF + 2 Garagen bezahle ich 415 EUR jährlich an die Gebäudeversicherung. Dass ich nicht gerade die billigste Versicherung habe, bin ich mir bewusst, aber auch Ihr VM ist nicht verpflichtet sein Haus bei der billigsten V ersicherung zu versichern.
Bezüglich der Wohnfläche: Messen Sie doch die Tatsachen nach.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 17.07.05, 18:33 Titel:
Wobei man zur Versicherung noch folgendes sagen muß, jedes Jahr treten Hagelschäden an Gebäuden auf. Dies wirk sich natürlich auf die Höhe der Versicherung aus. Also finde, an der Aufstellung ist nichts zu meckern.
Wobei man zur Versicherung noch folgendes sagen muß, jedes Jahr treten Hagelschäden an Gebäuden auf. Dies wirk sich natürlich auf die Höhe der Versicherung aus. Also finde, an der Aufstellung ist nichts zu meckern.
Dass irgendwo Schäden auftreten stellt die Voraussetzung für die Existenz der Versicherungen dar.
Interessant wäre zu wissen, ob ein bestimmter Versicherer in letztem Jahr mehr an die Versicherten auszahlen musste, als vorher geplant gewesen ist. Das könnte z.B. mit Wetterveränderungen zu tun haben, bei regional arbeitenden Versicherungen kann ein Unwetter natürlich starke Auswirkungen auf die Beiträge in folgendem Jahr haben.
Danke für die Antworten. Dann scheint ja doch alles in Ordnung zu sein mit dem Mietvertrag. Unser Vorvermieter hat dann wohl vergessen die Versicherungen auf uns umzulegen. Bis jetzt haben wir nie Gebäude u.a. Versicherungen bezahlt.
Die Flächenabweichung würde auch dann nicht zur Minderung berechtigen, wenn die Fläche im Mietvertrag aufgeführt wäre. Denn die Abweichung beträgt unter 10%
Aber die Nebenkosten müssen natürlich nach den richtigen QM umgelegt werden...
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