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Polizisten anzeigen?
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso haben die Polizisten diesen Jemand eigentlich wieder zum Auto gefahren, wenn dieser doch einen positiven Drogentest abgelegt hat? Fahren war doch wohl nicht mehr zulässig. Frage

mc
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DMuck
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Millenier hat folgendes geschrieben::
... Ich war auf dem Polizeirevier an der Autobahn und mein Auto stand bestimmt 15 km weg. Wie hätte ich denn sonst zum Auto kommen sollen? ...

Alles bisschen verworren, oder?

Du machst also den Urin(Schnell-)Test, der positv ist. Dies weist lediglich darauf hin, dass du in der zurückliegenden Zeit konsumiert hast. Und dies begründet für die Beamten den Anfangsverdacht, dass du aktuell unter THC-Einfluss stehst. Deshalb auch die Blutprobe, die aber kein Schnelltest ist, sondern im Labor ausgewertet wird.
Und dann fahren dich die Beamten, die ja offensichtlich deine Fahrtüchtigkeit anzweifeln, an dein Auto zurück? Geschockt
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mastercut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

@ DMuck: Zwei Poster, ein Gedanke..... Winken

Gruß
mc
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wiedster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

1.
Der Urintest muss überwacht werden, damit nicht etwa jemand "sauberes" vorher abgefülltes Eigen- oder Fremdurin für den Test vorweist (mitgeführt in einem Behältnis).

2. Warum darf jemand nicht zurück zu seinem Auto gefahren werden? Es kann ja sein, dass nochwas aus dem Auto zu holen wäre. Oder ein nüchterner Bekannter vor Ort ist. Auch können die Polizisten ihn aus Freundlichkeit dorthingefahren haben, das heisst aber nicht, dass er auch seinen Schlüssel wiederbekommen hat. Den gibts frühestens bei Nüchternheit. Je nach Bundesland oder Staatsanwaltschaft behält der Beschuldigte sogar seinen Führerschein, da eine Runterstufung zum 24a die Regel ist.

MfG

Wied
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mastercut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

wiedster hat folgendes geschrieben::


2. Warum darf jemand nicht zurück zu seinem Auto gefahren werden? Es kann ja sein, dass nochwas aus dem Auto zu holen wäre. Oder ein nüchterner Bekannter vor Ort ist. Auch können die Polizisten ihn aus Freundlichkeit dorthingefahren haben, das heisst aber nicht, dass er auch seinen Schlüssel wiederbekommen hat. Den gibts frühestens bei Nüchternheit. Je nach Bundesland oder Staatsanwaltschaft behält der Beschuldigte sogar seinen Führerschein, da eine Runterstufung zum 24a die Regel ist.


Exakt. Das alles wären mögliche Erklärungen. Nur klang es im Posting so heraus, als ob derjenige wieder weiterfahren wollte. Man wird ja mal fragen dürfen.... Winken

mc
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wiedster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

mastercut hat folgendes geschrieben::

Exakt. Das alles wären mögliche Erklärungen. Nur klang es im Posting so heraus, als ob derjenige wieder weiterfahren wollte. Man wird ja mal fragen dürfen.... Winken
mc


Klar kann man fragen, aber antworten doch auch oder? Winken Winken
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

wiedster hat folgendes geschrieben::

Klar kann man fragen, aber antworten doch auch oder? Winken Winken


Natürlich darfst du antworten. Nur mit Verlaub, aber die Antwort des Threaderstellers wäre (nur ein klitzekleinesbißchen) noch hilf- und aufschlussreicher gewesen.... Lachen

mc
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

mastercut hat folgendes geschrieben::
Nur mit Verlaub, aber die Antwort des Threaderstellers wäre (nur ein klitzekleinesbißchen) noch hilf- und aufschlussreicher gewesen.... Lachen


Stimmt.

Ansonsten müsste mal wieder die Kristallkugel poliert werden. Winken
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wiedster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

mastercut hat folgendes geschrieben::
wiedster hat folgendes geschrieben::

Klar kann man fragen, aber antworten doch auch oder? Winken Winken


Natürlich darfst du antworten. Nur mit Verlaub, aber die Antwort des Threaderstellers wäre (nur ein klitzekleinesbißchen) noch hilf- und aufschlussreicher gewesen.... Lachen

mc


ok, aber mein beitrag war doch auch super oder Winken

solangsam wird offtopic Auf den Arm nehmen
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Millenier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es war tatsächlich so das ich nicht mehr fahren durfte aber sie haben mich vor die wahl gestellt 8 stunden zu warten oder jemanden zu finden der mich abholt. Also hab ich 2 Freunde angerufen das sie zusammen kommen und einer mein Auto fährt. Das Risiko nochmal erwischt zu werden wäre mir eh zu groß gewesen da mit sicherheit jeder Autobahnpolizist auf dem Abschnitt mein Nummernschild hatte.
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wiedster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

8 war ja noch human. 24 sind eher die regel. das ist dann aber eine gefahrenabwehrende und keine strafverfolgende maßnahme.

wied
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Millenier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Naja ich war ja auch nicht unzurechnungsfähig und konnte ihre komischen Balance Tests etc. alle bestehen. Die Ärztin hat dann gesagt 8 Stunden.
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