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mastercut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.05.2005 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 18.07.05, 19:06 Titel: |
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Wieso haben die Polizisten diesen Jemand eigentlich wieder zum Auto gefahren, wenn dieser doch einen positiven Drogentest abgelegt hat? Fahren war doch wohl nicht mehr zulässig.
mc |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 18.07.05, 19:06 Titel: |
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Millenier hat folgendes geschrieben:: | ... Ich war auf dem Polizeirevier an der Autobahn und mein Auto stand bestimmt 15 km weg. Wie hätte ich denn sonst zum Auto kommen sollen? ... |
Alles bisschen verworren, oder?
Du machst also den Urin(Schnell-)Test, der positv ist. Dies weist lediglich darauf hin, dass du in der zurückliegenden Zeit konsumiert hast. Und dies begründet für die Beamten den Anfangsverdacht, dass du aktuell unter THC-Einfluss stehst. Deshalb auch die Blutprobe, die aber kein Schnelltest ist, sondern im Labor ausgewertet wird.
Und dann fahren dich die Beamten, die ja offensichtlich deine Fahrtüchtigkeit anzweifeln, an dein Auto zurück?  |
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mastercut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.05.2005 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 18.07.05, 19:07 Titel: |
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@ DMuck: Zwei Poster, ein Gedanke.....
Gruß
mc |
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wiedster Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 18.07.05, 20:17 Titel: |
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1.
Der Urintest muss überwacht werden, damit nicht etwa jemand "sauberes" vorher abgefülltes Eigen- oder Fremdurin für den Test vorweist (mitgeführt in einem Behältnis).
2. Warum darf jemand nicht zurück zu seinem Auto gefahren werden? Es kann ja sein, dass nochwas aus dem Auto zu holen wäre. Oder ein nüchterner Bekannter vor Ort ist. Auch können die Polizisten ihn aus Freundlichkeit dorthingefahren haben, das heisst aber nicht, dass er auch seinen Schlüssel wiederbekommen hat. Den gibts frühestens bei Nüchternheit. Je nach Bundesland oder Staatsanwaltschaft behält der Beschuldigte sogar seinen Führerschein, da eine Runterstufung zum 24a die Regel ist.
MfG
Wied |
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mastercut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.05.2005 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 18.07.05, 20:34 Titel: |
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wiedster hat folgendes geschrieben:: |
2. Warum darf jemand nicht zurück zu seinem Auto gefahren werden? Es kann ja sein, dass nochwas aus dem Auto zu holen wäre. Oder ein nüchterner Bekannter vor Ort ist. Auch können die Polizisten ihn aus Freundlichkeit dorthingefahren haben, das heisst aber nicht, dass er auch seinen Schlüssel wiederbekommen hat. Den gibts frühestens bei Nüchternheit. Je nach Bundesland oder Staatsanwaltschaft behält der Beschuldigte sogar seinen Führerschein, da eine Runterstufung zum 24a die Regel ist.
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Exakt. Das alles wären mögliche Erklärungen. Nur klang es im Posting so heraus, als ob derjenige wieder weiterfahren wollte. Man wird ja mal fragen dürfen....
mc |
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wiedster Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 18.07.05, 20:45 Titel: |
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mastercut hat folgendes geschrieben:: |
Exakt. Das alles wären mögliche Erklärungen. Nur klang es im Posting so heraus, als ob derjenige wieder weiterfahren wollte. Man wird ja mal fragen dürfen....
mc |
Klar kann man fragen, aber antworten doch auch oder?  |
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mastercut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.05.2005 Beiträge: 2202
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Verfasst am: 18.07.05, 20:58 Titel: |
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wiedster hat folgendes geschrieben:: |
Klar kann man fragen, aber antworten doch auch oder?  |
Natürlich darfst du antworten. Nur mit Verlaub, aber die Antwort des Threaderstellers wäre (nur ein klitzekleinesbißchen) noch hilf- und aufschlussreicher gewesen....
mc |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 18.07.05, 21:06 Titel: |
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mastercut hat folgendes geschrieben:: | Nur mit Verlaub, aber die Antwort des Threaderstellers wäre (nur ein klitzekleinesbißchen) noch hilf- und aufschlussreicher gewesen.... |
Stimmt.
Ansonsten müsste mal wieder die Kristallkugel poliert werden.  |
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wiedster Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 18.07.05, 21:50 Titel: |
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mastercut hat folgendes geschrieben:: | wiedster hat folgendes geschrieben:: |
Klar kann man fragen, aber antworten doch auch oder?  |
Natürlich darfst du antworten. Nur mit Verlaub, aber die Antwort des Threaderstellers wäre (nur ein klitzekleinesbißchen) noch hilf- und aufschlussreicher gewesen....
mc |
ok, aber mein beitrag war doch auch super oder
solangsam wird offtopic  |
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Millenier Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.07.05, 22:03 Titel: |
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Es war tatsächlich so das ich nicht mehr fahren durfte aber sie haben mich vor die wahl gestellt 8 stunden zu warten oder jemanden zu finden der mich abholt. Also hab ich 2 Freunde angerufen das sie zusammen kommen und einer mein Auto fährt. Das Risiko nochmal erwischt zu werden wäre mir eh zu groß gewesen da mit sicherheit jeder Autobahnpolizist auf dem Abschnitt mein Nummernschild hatte. |
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wiedster Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 18.07.05, 22:41 Titel: |
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8 war ja noch human. 24 sind eher die regel. das ist dann aber eine gefahrenabwehrende und keine strafverfolgende maßnahme.
wied |
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Millenier Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 18.07.05, 22:44 Titel: |
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Naja ich war ja auch nicht unzurechnungsfähig und konnte ihre komischen Balance Tests etc. alle bestehen. Die Ärztin hat dann gesagt 8 Stunden. |
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