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recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung bei zerrütetem Mietverhältnis § 573
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Kündigung bei zerrütetem Mietverhältnis § 573

 
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poldy
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Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: köln

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 21:28    Titel: Kündigung bei zerrütetem Mietverhältnis § 573 Antworten mit Zitat

Hallo,
ich wohne seit juni 2002 möbiliert bei meiner Cousine in einem 2 Fam. Haus.Aus privaten Gründen haben wir uns aber so zerstritten, daß sie micht jetzt am liebsten vor die Türe setzt. Mein Problem ist aber, daß ich Alg. II bekomme und mir keine Mittel für einen Umzug und Renovierungskosten in neuer Wohnung zur Verfügung stehen.Desweiteren kann ich mir auch keine Möbel leisten. Kann man dieser Kündigung gemäß § 574 widersprechen ? Habe diese Paragraphen im BGB gefunden. Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. Es ist keine leichte Situation für beide Parteien, zumal wir uns bisher immer gut verstanden haben

Viele Grüße
Karin
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

ALG II zu bekommen, stellt für sich genommen keine Härte dar, die eine Kündigung verhindern könnte.
Darüber hinaus gilt der §574 nicht für möblierte Zimmer innerhalb der Vermieterwohnung.
(§549,2 BGB). Handelt es sich eventuell doch um eine eigenständige Wohnung?
Ich glaube, hier sollte schnellstens Rat beim Soz.Amt oder der AA gesucht werden.
(Ich weiß nicht, wer da zuständig ist). Die geben aber eventuell Zuschüsse.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das Sozialamt kann unter Umständen Kredite geben um den Umzug zu finanzieren. Diese müssen dann natürlich zurück gezahlt werden.
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