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recht.de :: Thema anzeigen - Kfz Schadenfreie Jahre wie lange "gültig"?
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Kfz Schadenfreie Jahre wie lange "gültig"?

 
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jui
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 20:25    Titel: Kfz Schadenfreie Jahre wie lange "gültig"? Antworten mit Zitat

Hallo!

Vielleicht kennt sich jemand mit diesem Thema bereits aus?

Meine Frau hat ihr Fahrzeug seit 2001 verkauft, da wir mit einem Fahrzeug ausgekommen sind. Nun werden wir ende diesen Jahres wieder ein Zweitfahrzeug benötigen und es stellt sich die Frage, ob die schadenfreien Jahre wieder aufgenommen werden können oder berücksichtigt werden bei einer neuen Versicherung (ggf. bei anderer Gesellschaft als der Letzen?). Meine Frau ist natürlich auch in den vergangenen Jahren weiterhin Auto gefahren, allerdings mit meinem Dienstfahrzeug (eigene Firma, habe meine Schadenfreiheitsrabatte auf die Firma übertragen und nutze das Fahrzeug gemeinsam mit meiner Frau auch privat).

Gibt es hier eine Grundregel wie lange schadenfreie Jahre "ruhen" können?
Oder können evtl. sogar weitere Jahre angerechnet werden nachdem wir ein Fahrzeug ja gemeinsam genutzt haben?

Bin für jeden Tipp zu dem thema dankbar.

Viele Grüße,

Jui
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist a) Verhandlungssache mit der Versicherung und b) hängt das entscheidend von den Bedingungen der jeweiligen Versicherung ab.
Eine allgemeingültige Aussage lässt sich zu diesem Thema nicht treffen.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass "teurere" Gesellschaften mit einer guten Kundenbeziehung (Versicherungsvertreter, mehrere Versicherungen bei einer Gesellschaft) sich eher kulant zeigen, während "billige" Direktversicherungen häufig nickelig sind.
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Gesamtverband werden die SFJ 7 Jahre gespeichert. Also so lange bleiben Sie nach geltenden Bedingungen bei Unterbrechung unverändert. Sollten Sie länger unterbrechen bitte eine Bestätigung vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft erstellen lassen. Diese soll wohl auch länger gültigkeit haben. Da haben wir jedoch keine praktische Erfahrungen. Aber bis 2008 haben sie den Rabatt, ohne Verhandlung, Bedingungswerke und auch bei Direktversicherern.
Grüße Thom
_________________
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