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Taschengeld im Pflegeheim

 
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Nichte
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 09:41    Titel: Taschengeld im Pflegeheim Antworten mit Zitat

Hallo, meine Tante verstarb vor 10 Tagen im Pflegeheim. Nun sind wir mit den Formalitäten beschäftigt und haben im Pflegeheim unter anderem auch nachgefragt, wie der Stand des Taschengeldkontos ist, und wie damit weiter verfahren wird.
Fakt ist, dass meiner Tante monatl. ca. 110 EUR Barbetrag vom Sozialamt ans Pflegeheim gezahlt wurden, nach Abzug aller Zahlungen stehen nun noch ca. 400 EUR
als Guthaben auf dem " Taschengeldkonto " welches noch eine Zeit für eventuell noch eingehende Rechnungen im Pflegeheim verwaltet wird und anschließend ans
Sozialamt zurückgeführt wird.
Meine Frage: wieso erhält das Sozialamt den Guthabenbetrag zurück, schließlich haben wir ( meine Mutter als Betreuerin und ich ) auch einiges an Kleidungsstücken, kosm.Pflegemittel, etc. ausgegeben, da meine Tante wegen Lähmung dazu ja selbst nicht in der Lage war, Quittungen zu den Einkäufen können wir belegen.
Hätte meine Tante jeden Monat voll ihren Taschengeldbetrag ausgegeben, könnte doch auch nichts mehr ans Sozialamt zurückgeführt werden.
Welchen Rechtsanspruch hat das Sozialamt das Taschengeld zurückzufordern ?
Wäre hier dankbar hierzu Rückmeldungen zu erhalten.
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 12:39    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

Leistungen DES STAATES beziehen und dann noch Ansprüche stellen ? Pui !

Und eine Versorgung einer Verwandten mit Pflegemitteln und Bekleidung sollte auch in diesen Zeiten noch selbstverständlich sein.

Diese Anfrage hätte ich mir gespart, passt aber zu der Mentalität mancher Menschen in dieser Zeit.


Ohne Gruss

Andreas
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Nichte
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,

du hast die Sachlage total falsch erkannt und daher bestimmt nicht das Recht, mir einen solchen Kommentar zu schreiben.

Ich will mich bestimmt nicht an dem Geld des Staates bereichern, es handelt sich hier um Leistungen, die meiner Tante zu Recht zustanden.
Die Einkäufe wurde im Namen meiner Tante getätigt und sollten daher auch der Betreuerin erstattet werden, anstatt das Pflegeheim nun das Taschengeld vorerst einbehält und dann wieder zurückführt, bevor die Aussenstände quasi beglichen werden.

Mir braucht man bestimmt nicht zu sagen, was man als selbstverständlich ansieht.
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Stefan05
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.07.05, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nichte,

so ganz habe ich Ihre Eingangsfrage allerdings auch nicht verstanden. Wenn Ihre Mutter die rechtliche Betreuerin Ihrer Tante war, kann sie nachweislich getätigte Aufwendungen wie sonst üblich abrechnen. Sie macht ja als Betreuerin sowieso eine Schlußabrechnung.

Eine andere Sache ist es, daß bei dem Tode eines nahen Angehörigen immer eine ganze Reihe von Fragen zu klären sind. Das betrifft aber nicht das Betreuungsrecht, also auch nicht dieses spezielle Forum.

Grüße
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Bei meiner Schwiegermutter war es so, daß wir das restliche Taschengeld ausgezahlt bekommen haben.
Obwohl sie Sozialhilfe bezog.
Aber vielleicht lag es auch daran, daß es das Taschengeld aus den Kindererziehungszeiten war, da darf ja das SA nicht dran.
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Aus aktuellem Anlass:

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so: Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so: Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?


Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den geamten recht.de Knigge!


Vielen Dank, Ihr FDR-Team!

Gruss
_________________
Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

www.kanzlei-spanien.de
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Egli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 08.08.05, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Meine folgende Anwort stellt keine Rechtsberatung dar, ich will nur grundsätzlich was klarstellen:

Nehmen wir an, A verstirbt im Laufe des Monats im Heim.

Das Sozialamt kann den Barbetrag nicht zurückfordern.
Der Barbetrag steht generell den Erben zu.


(vgl. http://www.deutscher-verein.de/gutachten/200411/druckansicht?Doc2Print=20041119)

MfG
Marcel
_________________
Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.

Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr
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