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Verfasst am: 22.07.05, 09:41 Titel: Taschengeld im Pflegeheim
Hallo, meine Tante verstarb vor 10 Tagen im Pflegeheim. Nun sind wir mit den Formalitäten beschäftigt und haben im Pflegeheim unter anderem auch nachgefragt, wie der Stand des Taschengeldkontos ist, und wie damit weiter verfahren wird.
Fakt ist, dass meiner Tante monatl. ca. 110 EUR Barbetrag vom Sozialamt ans Pflegeheim gezahlt wurden, nach Abzug aller Zahlungen stehen nun noch ca. 400 EUR
als Guthaben auf dem " Taschengeldkonto " welches noch eine Zeit für eventuell noch eingehende Rechnungen im Pflegeheim verwaltet wird und anschließend ans
Sozialamt zurückgeführt wird.
Meine Frage: wieso erhält das Sozialamt den Guthabenbetrag zurück, schließlich haben wir ( meine Mutter als Betreuerin und ich ) auch einiges an Kleidungsstücken, kosm.Pflegemittel, etc. ausgegeben, da meine Tante wegen Lähmung dazu ja selbst nicht in der Lage war, Quittungen zu den Einkäufen können wir belegen.
Hätte meine Tante jeden Monat voll ihren Taschengeldbetrag ausgegeben, könnte doch auch nichts mehr ans Sozialamt zurückgeführt werden.
Welchen Rechtsanspruch hat das Sozialamt das Taschengeld zurückzufordern ?
Wäre hier dankbar hierzu Rückmeldungen zu erhalten.
du hast die Sachlage total falsch erkannt und daher bestimmt nicht das Recht, mir einen solchen Kommentar zu schreiben.
Ich will mich bestimmt nicht an dem Geld des Staates bereichern, es handelt sich hier um Leistungen, die meiner Tante zu Recht zustanden.
Die Einkäufe wurde im Namen meiner Tante getätigt und sollten daher auch der Betreuerin erstattet werden, anstatt das Pflegeheim nun das Taschengeld vorerst einbehält und dann wieder zurückführt, bevor die Aussenstände quasi beglichen werden.
Mir braucht man bestimmt nicht zu sagen, was man als selbstverständlich ansieht.
so ganz habe ich Ihre Eingangsfrage allerdings auch nicht verstanden. Wenn Ihre Mutter die rechtliche Betreuerin Ihrer Tante war, kann sie nachweislich getätigte Aufwendungen wie sonst üblich abrechnen. Sie macht ja als Betreuerin sowieso eine Schlußabrechnung.
Eine andere Sache ist es, daß bei dem Tode eines nahen Angehörigen immer eine ganze Reihe von Fragen zu klären sind. Das betrifft aber nicht das Betreuungsrecht, also auch nicht dieses spezielle Forum.
Bei meiner Schwiegermutter war es so, daß wir das restliche Taschengeld ausgezahlt bekommen haben.
Obwohl sie Sozialhilfe bezog.
Aber vielleicht lag es auch daran, daß es das Taschengeld aus den Kindererziehungszeiten war, da darf ja das SA nicht dran.
Gruß
Melly _________________ Melly
jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so: Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?
sondern so: Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
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Vielen Dank, Ihr FDR-Team!
Gruss _________________ Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.
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